Bafin-Aufsicht: „Die Vermittler brauchen keinen neuen Schiedsrichter“

Zur Begründung dafür, die Bafin als neuen Schiedsrichter aufs Feld zu schicken, bringt die Bundesregierung nichts Neues. Sie greift auf ihr Statement im Koalitionsvertrag zurück mit dem markigen Satz: „Zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht ist die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin erforderlich.“ Eine Zersplitterung der Überwachung solle vermieden, Synergieeffekte durch die Erfahrung der Bafin mit WpHG-reglementierten Instituten genutzt werden.

Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht falsch: Sie erweckt zum einen den Anschein, regionale Behörden und Körperschaften wie die Industrie- und Handelskammern könnten dies nicht ebenso sicherstellen. Doch sie können es. Sie können es auch deshalb, weil Finanzanlagenvermittler gerade keine Bank sind, kein Wertpapierdienstleister, kein Finanzdienstleistungsinstitut. Sie sind Gewerbetreibende im Rahmen eines gesetzlich ohnehin stark eingeschränkten Erlaubnisumfangs.

Widerspruch zum föderalen Staatsaufbau

Zum anderen widerspricht der Ruf nach einer stärker zentralisierten Aufsicht unserem förderalen Staatsaufbau. Dieser geht im Grundsatz davon aus, dass auch bundeseinheitliche Rechtsmaterie in der Regel von Landesbehörden durchgeführt und beaufsichtigt wird. Welche wirklich guten übergeordneten Gründe gibt es, gerade bei freien Anlagevermittlern davon abzuweichen? Ließen sich mit diesen Argumenten nicht elegant auch weitere Aufsichtsaufgaben zentralisieren? Sind die Versicherungsvermittler und Darlehensvermittler die nächsten?

Wenn die Bundesregierung neben der vermeintlichen Zersplitterung, der unbestrittenen Sachkenntnis der Bafin und erhofften Synergie-Effekten wirklich keine besseren Argumente im Köcher hat, sollte sie die Kirche im Dorf lassen – und die Aufsicht über Gewerbetreibende dort, wo sie hingehört.

Autor Dr. Martin Andreas Duncker ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Heidelberger Kanzlei Schlatter Rechtsanwälte.

Foto: Schlatter Rechtsanwälte

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