IVFP: Reformvorschläge für die Zukunft der privaten Altersvorsorge

Michael Hauer
Foto: IVFP/Petra Homeier
„Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform.“

Die Diskussionen um die Bürger-, Riester- oder Aktien-Rente zeigen, dass die Altersvorsorge einer grundlegenden Neupositionierung bedarf. Jetzt haben Prof. Dr. Thomas Dommermuth und Prof. Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung ein Konzeptpapier zur Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland vorgestellt.

Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform.“ So lautet der erste Satz auf der Webseite der Bundesregierung zur Einsetzung der sogenannten „Fokusgruppe private Altersvorsorge“. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) teilt diese Meinung und sieht nach Ansicht der Studienautoren Dommermuth und Hauer gerade im Bereich der Geringverdiener einen deutlichen Handlungsdruck.

Prof. Dr. Thomas Dommermuth / Foto: IVFP

Das liege daran, dass die Riester-Rente, die durch die einzigartige Fördersystematik genau diese Personengruppe – sowie kinderreiche Eltern – besonders gefördert hat, de facto nicht mehr vermittelt werde. Notwendige Reformen seinen in der Vergangenheit unterlassen worden, der Name „Riester-Rente“ gelte als verbrannt, schreiben Dommermuth und Hauer weiter. Nun gehe es darum zu prüfen, welche Reformen allen Personengruppen in Deutschland eine effiziente private Altersversorgung ermöglicht.

Konzeptpapier zu allen drei Schichten

Dazu hat das IVFP mehrere Vorschläge ausgearbeitet und in einem Konzeptpapier veröffentlicht: Demnach soll die Basisrente im Wesentlichen unverändert weiterführen werden. An Stelle der Riester-Rente schlägt das IVFP die Einführung einer „Zulagenrente“ vor, die für jeden offen stehen soll. Laut IVFP entfiele damit die aufwändige Überprüfung von unmittelbarer und mittelbarer Förderung. Bis zu einer Einkommensgrenze sollen Grund- und Kinderzulagen (analog der aktuellen Riester-Systematik) erhalten bleiben, auf einen Mindesteigenbeitrag soll hingegen gänzlich verzichtet werden. Das führt insbesondere zu einer Vereinfachung der Verfahren, da die Prüfung der Mindesteigenbeiträge entfällt. Als Einkommensgrenze schlägt das IVFP das Durchschnittseinkommen aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – in 2023: 43.142 Euro – vor.

Die aus der Zulagenrente resultierende Leistung ist nach dem IVFP-Vorschlag steuerfrei. Dieser Ansatz stellt ein Novum dar. Eine hohe Verbreitung dieser Vorsorgelösung sei damit erwartbar und biete eine hervorragende Lösung für Geringverdiener und kinderreiche Familien, zeigen sich die Dommermuth und Hauer überzeugt.

Um einen Anreiz zu schaffen, zusätzliches Geld in die eigene Vorsorge zu investieren, erhält man zu jedem eingezahlten Euro eine zusätzliche Förderung von 50 Cent. Das IVFP regt darüber hinaus an, diese neue Systematik sowie die 30-prozentige Kapitalisierbarkeit in die Basisrente zu überführen. Somit wäre dieses Produkt für alle Vorsorgesparer geeignet.

Ungeförderte Altersvorsorge

Ein weiterer Vorschlag betrifft die ungeförderten Altersvorsorgeprodukte der dritten Schicht. Die Idee ist, dass das angesparte Kapital zum Rentenbeginn zunächst als Entnahme- beziehungsweise Auszahlplan schrittweise entnommen wird. Dadurch kann der Übergang in die Rentenphase deutlich flexibler gestaltet werden. Beim Renteneintritt können Kundinnen die Restlebenserwartung oft nicht richtig einschätzen und wählen vorsichtshalber das Kapital, argumentieren beide Studienautoren. Die endgültige Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente werde somit auf ein höheres Alter verlagert.

Um Anreize für diesen Auszahlplan zu schaffen, soll die Auszahlung bis zu einer bestimmten Grenze von beispielsweise jährlich maximal drei Prozent des bei Auszahlungsbeginns vorhandenen Kapitalvermögens eine Steuerfreiheit erhalten, beispielsweise über einen Zeitraum von 20 Jahren. Dies hätte auch für den Gesetzgeber den Vorteil, dass die Bürger das für die Altersvorsorge angesparte Kapital für einen längeren Zeitraum zur Verfügung hätten und nicht innerhalb kurzer Zeit nach Ruhestandsbeginn vollständig aufbrauchen würden, argumentierten Hauer und Dommermuth.

Neue Regeln gelten auch für Fondsspardepots

Diese neue Regelung soll sowohl für privaten Rentenversicherungen als auch bei für die Altersvorsorge klassifizierte Fondsspardepots gelten. Unabhängig davon stehen weiterhin die Möglichkeiten der einmaligen Kapitalauszahlung sowie der lebenslangen Verrentung zur Verfügung. Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden.

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