Die Zukunft der Provisionen unter MiFID II

Der 34f-ler muss sich nach wie vor in Geduld üben und abwarten, ob die längst angekündigte neue Finanzanlagenvermittlerverordnung Änderungen, insbesondere Verschärfungen bei Zulässigkeit und Offenlegung von Provisionen vorsehen wird. Es ist natürlich bedauerlich, dass die jahrelangen Vorbereitungen und die Umsetzung von MiFID II aus Sicht der freien Vermittler kurz vor den für sie entscheidenden Schritten zum Halten gekommen sind. Rechtlich dürfte es aber gar nicht zwingend erforderlich sein, die Themen Zulässigkeit und Offenlegung von Provisionen zu verschärfen oder überhaupt aufzugreifen. Denn MiFID II hat hier keine neuen, zwingenden Vorgaben gesetzt und die vorhandenen Vorschriften gewähren sicherlich schon ein beachtliches Schutzniveau zugunsten des Kunden.

Die spannende Frage bleibt, ob es dennoch aus rechtspolitischen Gründen nochmals zu Verschärfungen im Bereich der Provisionen kommt, nicht zuletzt deshalb, weil dies einem gewissen Trend im Verhalten des Gesetzgebers in der jüngeren Vergangenheit entspräche.

Autor Florian Kelm ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Zacher & Partner in Köln.

Foto: Guido Schiefer

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