Die 1,4 Milliarden beinhalten lediglich die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, nicht aber Entschädigungszahlungen oder anderweitige Wiedergutmachung. Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle sei auf mittlerweile 10,5 Milliarden Euro gestiegen, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall liegt bei knapp 26.000 Euro.“
Welche Autohersteller verklagt wurden, teilte der GDV nicht mit, doch dürfte sich ein großer Teil der Forderungen gegen VW gerichtet haben. Klagen gab es unter anderem auch gegen Daimler.
Die Versicherer fordern für derartige Massenfälle niedrigere Anwaltsgebühren. Grund ist, dass manche Kanzleien im Diesel-Skandal Hunderte oder sogar Tausende Autobesitzer vertraten, der GDV sprach von „industrieller Rechtsdienstleistung“. Die Gesamtkosten der Affäre hatten allein bei VW schon im Jahr 2019 die Schwelle von 30 Milliarden Euro überschritten. (dpa-AFX)