Ob gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester oder Rürup: Die digitale Rentenübersicht informiert künftig auf einen Blick über die eigene Altersversorgung. Nach einer Probephase ab Herbst 2022 soll die digitale Rentenübersicht 2023 kommen. Die Reaktionen sind positiv.
Digitale Übersicht über persönliche Absicherung
Bürger können künftig über das Internet eine offizielle Übersicht ihrer gesamten persönlichen Altersabsicherung abrufen. Das Bundeskabinett hat jetzt den Weg für die digitale Rentenübersicht frei gemacht. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund soll nun eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ geschaffen werden.
Auf der geplanten Online-Plattform sollen alle erreichten und bis zum Rentenbeginn erreichbaren Leistungen einsehbar sein. Die Übersicht soll nicht nur die gesetzlichen Ansprüche, sondern auch die Leistungen enthalten, die etwa durch eine betriebliche Altersversorgung oder durch einen privaten Riester-Vertrag entstehen.
Probephase startet im Herbst 2022
Bis es soweit ist, wird es allerdings noch mindestens bis 2023 dauern. Die Probephase soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes starten, also voraussichtlich im Herbst 2022. Geht alles glatt, könnte die digitale Rentenübersicht ein Jahr später für alle Realität werden. Die Rentenversicherung schätzt den Zeitrahmen für die geplante Plattform als ambitioniert, aber machbar ein, wie ein Sprecher sagte.
Rentenversicherung und GDV begrüßen digitale Rentenübersicht
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewertet die geplante Einführung der Digitalen Rentenübersicht positiv. Damit kann der Informationsstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Altersvorsorge verbessert werden.
Seit der Einführung der Renteninformation in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund sich immer wieder für deren Weiterentwicklung zu einem Gesamtüberblick über die individuellen Anwartschaften in allen Säulen der Alterssicherung eingesetzt und intensiv an ihrer Entwicklung mitgewirkt. Das vorgesehene Angebot einer Digitalen Rentenübersicht stellt eine sinnvolle Ergänzung der bereits existierenden Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung dar.
Gesetz schafft Klarheit
Auch Jörg Asmussen, Geschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt den Beschluss: „Die Versicherungswirtschaft hat sich seit Jahren für die Renteninfo bzw. digitale Rentenübersicht eingesetzt und darauf hingewiesen, dass es dafür breiten politischen Rückhalt, gesetzliche Grundlagen und Klarheit über die Finanzierung braucht. Diese Grundlagen schafft das Gesetz jetzt endlich.“
Es liege ein herauforderndes IT-Projekt vor der neuen Zentralen Stelle für Digitale Rentenübersicht bei der DRV Bund. „Sie muss die Vielzahl an Einrichtungen zusammenbringen, die Altersvorsorge durchführen. Jetzt muss alles getan werden, um schnelle und pragmatische Lösungen zu finden, die auch für die sich anbindenden Vorsorgeeinrichtungen tragbar sind“, so Asmussen.
Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine „säulenübergreifende Renteninformation“ vereinbart. Bislang informiert jeder Träger getrennt über den Stand der Altersversorgung. So erhalten zum Beispiel mehr als 30 Millionen Arbeitnehmer und Selbstständige einmal im Jahr die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. (dpa-AFX) dr
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