Der DIHK-Präsident verwies auch auf technische Probleme, die beim Übermitteln der Daten über das Finanzamtsportal Elster aufgetreten seien. Als Bund und Länder 2019 die Beschlüsse zur Grundsteuer fassten, sei nicht absehbar gewesen, in welchem Ausmaß die Steuerpflichtigen derzeit durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine belastet sein würden. „Jetzt sollen sie auch noch in relativ kurzer Zeit zum Teil umfangreiche und zumindest in den Betrieben bislang nicht erhobene Daten liefern.“
Adrian weiter: „Es wäre möglich, die Frist pragmatisch um sechs Monate bis Ende April 2023 zu verlängern. Für die Umsetzung der Neuregelung bis Ende 2024 bliebe noch immer genügend Zeit.“
Die Grundsteuererklärung müssen Millionen von Immobilieneigentümern seit Anfang Juli elektronisch abgeben. Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Hartmut Schwab, hatte bereits eine Verlängerung der Abgabefrist gefordert. (dpa-AFX)