DIN 77230: Jetzt auch Teilanalysen möglich

Klaus Möller
Foto: Defino
Klaus Möller

Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der von 2014 bis 2018 die Finanzanalyse-Norm DIN 77230 erarbeitete, hat die Norm einer Überarbeitung unterzogen. Diese soll die Finanzanalyse neuen Zielgruppen zugänglich machen.

Die zentrale Veränderung ist die Gruppierung der 42 in der Norm genannten Finanzthemen in neun Module oder Bedarfsfelder. Durch diese Gruppierung soll es künftig möglich sein, neben ganzheitlichen Analysen auch Teilanalysen unter Berufung auf die Norm zu erstellen.

Die einzelnen Finanzthemen sind unter den Bedarfsfeldern Krankheit und Pflege, Haftung und Rechtsschutz, Arbeitskraftverlust, Partner:in und Kinder, Liquidität und Vermögensbilanz, Vorsorge für das Alter, Haus und Wohnung, Mobilität und Reisen, Sparen und Vermögensbildung fest gruppiert.

Die einzige Bedingung für die Berufung der Berater auf die Norm ist die Einordnung der Teilanalyse-Themen in die gesamte Liste an Finanzthemen der DIN 77230. „Durch diese Darstellung des Analyse-Ergebnisses sehen Verbraucher, dass sie möglicherweise noch wichtigere Themen zu betrachten haben als die aus der Teilanalyse“, betont Klaus Möller, Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG  und Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“. 

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