„Die Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm. Das geplante ESG-Modul solle Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden.
Der Entwurf des ESG-Moduls liegt der Öffentlichkeit bis zum 6. Juli zur Einsicht und Stellungnahme vor (www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe und www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/wdc-beuth:din21:354206130). Anschließend können nach Defino-Angaben noch etwaige Optimierungen eingearbeitet werden, so dass das Norm-Modul im August verfügbar sein soll. Die Abfragepflicht gilt ab dem 2. August.