Erst IDD, dann DSGVO und später noch DIN. 2018 brachten gleich mehrere Abkürzungen einschneidende Veränderungen für die Branche. Die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse privater Haushalte“ mag jedoch nicht ganz in diese Aufzählung passen.
Gastbeitrag von Christoph Dittrich, softfair analyse
Ein großer Unterschied der am 18.01.2019 veröffentlichten Norm: Anders als IDD und DSGVO kommt das Thema DIN zur Abwechslung mal ohne den Gesetzgeber aus.
Der im Juni 2018 auf 79 DIN-A4-Seiten veröffentlichte Entwurf wurde während der letzten drei Jahre ausschließlich von Verbraucherschützern, Versicherungsgesellschaften, Banken, Wissenschaftlern und weiteren sachkundigen Vertretern der Finanzbranche erarbeitet.
Der DIN 77230 wohnt am Ende also der Geist jeder anderen DIN-Norm inne: Sie ist ein Standard aus der Branche für die Branche. Und genau darin liegt ihre große Chance.
Zu viele Beratungsansätze
Durch sie soll es erstmals einen objektivierbaren und vor allem beliebig reproduzierbaren Analyseprozess für die Betrachtung der finanziellen Situation von Privathaushalten geben. Klingt vergleichsweise sperrig, ist aber nachvollziehbar, wenn man sich den Status Quo ansieht.
In Verbraucher(schutz)kreisen genießt die Finanzdienstleistungsbranche nur begrenztes Vertrauen. Einer der Gründe dafür ist die existierende Vielfalt an Beratungsansätzen.
Was der Vermittler vielleicht noch als „individuelles Analysekonzept“ bezeichnen mag, wird von seinem Kunden aber vermutlich spätestens beim Einholen einer Zweitmeinung als „willkürliche Vorgehensweise“ empfunden.
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