Das neue Kleinanlegerschutzgesetz erweitert die Prospektpflicht auf Investmentvehikel, die bisher weitgehend unreguliert waren. Auch Direktinvestments sind davon betroffen. Doch die Anbieter sind zuversichtlich, die neuen rechtlichen Vorgaben relativ problemlos umsetzen zu können.
Heiko Maas, der sozialdemokratische Justiz- und Verbraucherschutzminister, formulierte höchste Ansprüche, als der Bundestag im April das Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedete:
„Mit dem Gesetz legen wir unseriösen Anbietern das Handwerk. Das schafft mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch mehr Vertrauen im Finanzmarkt.“
Reaktion auf Prokon-Pleite
Das Gesetz, das insbesondere das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erweitert und verschärft, gilt als Reaktion der Politik auf die Pleite des Windkraftunternehmens Prokon, von der im vergangenen Jahr insgesamt 75.000 Anleger betroffen waren.
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Verbraucher sollen sich künftig vor dem Erwerb einer Vermögensanlage ein umfassendes Bild von dem angebotenen Produkt und den damit verbundenen Gefahren machen können. Anbieter müssen mehr, bessere und aktuellere Informationen in ihren Verkaufsprospekten veröffentlichen, deren Gültigkeit jetzt auf zwölf Monate befristet ist.
Die Prospektpflicht wurde auf Investmentvehikel erweitert, die bisher weitgehend unreguliert waren, zum Beispiel partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments, die einen Anspruch auf regelmäßige Zinsen und einen fest vereinbarten Rückkaufpreis gewähren.
Beliebt bei Anlegern und Vermittlern
Direktinvestments erfreuen sich bereits seit einigen Jahren großer Beliebtheit bei Anlegern und Vermittlern. Investoren erwerben dabei direkt einen Sachwert, zum Beispiel einen Container oder Eisenbahnwaggon, und beteiligen sich nicht an einer Gesellschaft.
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