DKM 2018: „Die Unternehmen setzen auf den Maklermarkt“

Heinz zeigte sich aber optimistisch, das Ziel, den Provisionsdeckel zu verhindern, erreichen zu können. Es sei ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung das Thema auf 2019 verschoben hat.

Als Wächter für den Berufsstand sieht sich der BVK auch bei der Durchsetzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbots. So mahnte der Verband erst kürzlich das Internetvergleichsportal Check24 wegen Umgehung des Verbotes ab.

Check24 verletzt Provisionsabgabeverbot

Hintergrund für diesen juristischen Schritt waren die „Versicherung Jubiläum-Deals“ des Vergleichsportals, die bis zum 10. Oktober angeboten wurden.

Nach Auffassung des BVK verletzte Check24 das gesetzliche Provisionsabgabeverbot, indem es Kunden bei einem neuen Versicherungsabschluss bis zu zwölf Monatsprämien durch die Check24-Konzernmutter erstatte.

Seite drei: BVK will für „Recht und Ordnung“ sorgen

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