„Wir fordern keinen Provisionsdeckel“, stellte BDVM-Präsident Thomas Billerbeck klar. Vielmehr habe sein Verband den Vorschlag gemacht, die Provisionen anders zu verteilen: Höhere Bestands- und weniger Abschlussprovision. Zudem fordere der BDVM keineswegs eine gesetzliche Regelung dazu, sondern habe nur eine Diskussion in der Branche anstoßen wollen.
„Heute würde ich das vielleicht etwas anders formulieren, man lernt ja dazu“, sagte Billerbeck: „Wir fordern eine Erhöhung der Bestandsprovisionen und wären im Gegenzug bereit, auf einen Teil der Abschlussprovision zu verzichten.“ Das klingt deutlich anders, als die ursprüngliche Forderung des BDVM – beziehungsweise der „Vorschlag“, wie Billerbeck betonte – verstanden worden war, auch von anderen Vermittlerverbänden einschließlich des BVK, die durchweg recht ungehalten über den BDVM-Vorstoß waren.
Erstmals gemeinsamer DKM-Auftakt von BVK und BDVM
Die Auftaktpressekonferenz der DKM, die traditionell vom BVK abgehalten wird, fand erstmals gemeinsam mit dem BDVM statt, wobei BVK-Präsident Michael H. Heinz den Raum schon vor Billerbecks Ausführungen verlassen und Billerbeck wiederum das BVK-Rollup hinter dem Rednerpult zur Seite geschoben hatte. „Der Fotos wegen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt“. Wahrscheinlich Zufall.
Heinz wiederum hatte sich zuvor zufrieden darüber gezeigt, dass das Thema „Provisionsverbot“ nach aktuellem Stand aus der geplanten EU-Kleinanlegerstrategie gestrichen worden ist. Er habe sich schon vor Jahren mit Olaf Scholz (SPD), als dieser noch Finanzminister war, über das Thema unterhalten und prophezeit, dass dies nicht durchgesetzt würde und Recht behalten. „Das ist auch gut so“, sagte er. „Denn wir haben andere Sorgen“, so Heinz.
Grundsätzlich zufrieden ist der BVK auch mit dem Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge, insbesondere für das geplante „Altersvorsorgedepot“. Er fordert jedoch, dass eine Beratungspflicht dazu gesetzlich verankert wird, auch Selbständige einbezogen werden und sieht es kritisch, dass neben Staatsanleihen und ETF auch Einzelaktien auf dem Altervorsorgedepot förderfähig sein sollen.
Vermittler-Unterstützung von BVK und BDVM
Der BVK kündigt zudem an, ein kostenloses Beratungstool für die Altersvorsorgeberatung zur Verfügung zu stellen. Damit könne die Vermittler auf Basis des neuen Digitalen Rentenübersicht (DRÜ) der Deutschen Rentenversicherung einen „BVK Altersvorsorgecheck DRÜ“ durchführen und die Versorgungslücke einfach (und plakativ) berechnen.
Auch der BDVM will seine Mitglieder unterstützen: Er kündigt ein ESG-Tool auf Basis der ESG-Ratings von Franke&Bornberg an, das die Vermittler bei der komplizierten ESG-Abfrage bei Versicherungsanlageprodukten unterstützen soll. Bisher bezieht es sich allerdings nur auf die Gesellschaften, nicht auf einzelnen Produkte.