Die zur Ergo-Versicherungsgruppe gehörende Deutsche Krankenversicherung AG, Düsseldorf, hält die aktuellen Entwürfe der Bundesregierung zur Umgestaltung der privaten Krankenversicherung (PKV) für verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, dass Prof. Helge Sodan, Staatsrechtler und Präsident des Verfassungs-gerichtshofes in Berlin im Auftrag der DKV angefertigt hat. Demnach sind sowohl die Mitnahme von Altersrückstellungen bei einem Wechsel innerhalb der PKV als auch die Mitnahme von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung verfassungsrechtlich bedenklich.
So sei eine Mitgabe der Alterungsrückstellungen aus einem bestehenden Tarif bei einem Wechsel zu einem anderen Privatversicherer mit höherrangigem Recht unvereinbar. Das heißt, die Grundrechte der Berufsfreiheit, der Wettbewerbsfreiheit und der Privatautonomie würden verletzt. Zudem sei es unzulässig, in die bestehenden Eigentumsrechte der Versichertenkollektive einzugreifen.
Darüber hinaus hält der Verfassungsrechtler eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung für ausgeschlossen. Neben den oben beschriebenen Verfassungsbrüchen käme hinzu, dass eine solche Regelung mit den im EU-Vertrag festgelegten Grundwerten der offenen Marktwirtschaft und der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar wäre. Zudem wäre dies mit der Vorgabe für PKV-Unternehmen, ihre Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag dauerhaft zu erfüllen, unvereinbar.
Als verfassungskonform beurteilt Sodan dagegen das Basistarif-Modell des PKV-Verbandes. Dabei müssten Rahmenbedingungen eingehalten werden: So müsse die PKV den Basistarif zusätzlich zu klassischen privaten Krankenversicherungen anbieten. Darüber hinaus dürfen die Prämien nicht auf Obergrenze limitiert werden. Das Gutachten von Professor Sodan zeige den Gesundheitspolitikern Grenzen und Möglichkeiten aus Verfassungssicht auf, resümiert die DKV. Mit dem PKV-Basistarif-Modell aus dem Jahr 2004 sei das Unternehmen bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gegangen.