Doppelbesteuerung von Renten: DFK sieht Staat in der Pflicht

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Die FDP hat in dieser Woche einen Antrag zur Thematik Doppelbesteuerung von Renten in den Bundestag eingebracht, über den gestern im Bundestag debattiert wurde. Auch der Verband für Fach- und Führungskrägte DFK sieht dringenden Handlungsbedarf.

Die Online-Diskussion am 25.02.2021 des DFK-Netzwerks 60+ und dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) zum Thema „Einfach mal doppelt besteuert – Wie wird der Bundesfinanzhof entscheiden?“ gemeinsam mit dem Steuerberater Heinrich Braun und Markus Herbrand, MdB und Obmann der FDP im Finanzausschuss, hat gezeigt, dass eine Doppelbesteuerung von Renten auf der Hand liegt.

Wann eine Doppelbesteuerung vorliegt

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn bereits besteuerte Einkünfte erneut vom Staat besteuert werden. Seit 2005 gilt in Deutschland eine nachgelagerte Besteuerung von Renten. Rentenzahlungen werden zunehmend besteuert, während die Beiträge zur Rente in immer größerem Maße von der Steuer abgesetzt werden können. Liegt aber der Steuerfreibetrag unter dem Anteil der zu versteuernden Rente, stellt dies eine unzulässige Doppelbesteuerung dar. Der Nachweis und die Berechnung sind jedoch kompliziert und den Steuerpflichtigen häufig gar nicht möglich.

Beweislastumkehr gefordert

Der aktuelle FDP- Antrag fordert daher die Bundesregierung u.a. auf, eine detaillierte Berechnung darüber vorzulegen, ob es zu Doppelbesteuerungen von Renten seit der Einführung der sog. nachgelagerten Besteuerung in 2005 gekommen ist und zukünftig bei unveränderter Rechtslage  kommen wird. Außerdem soll den Steuerpflichtigen auf Antrag ermöglicht werden, dass die Finanzämter eine doppelte Besteuerung der Renteneinkünfte prüfen und so eine Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen erfolgt. 

Aus Sicht des DFK ist der FDP-Antrag ein wichtiger und notwendiger Schritt zu mehr Transparenz und Schutz der Steuerpflichtigen gegenüber der aktuellen Finanzverwaltungspraxis.

„Doppelbesteuerung verfassungswidrig“

„Eine Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig und daher unverzüglich abzustellen, denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2002 eindeutig festgehalten, dass keine doppelte Besteuerung erfolgen darf“, fordert DFK-Vorstandsvorsitzender Michael Krekels. „Es ist für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass Rentenbeziehende durch jahrzehntelange Arbeit in die Rentenkassen einzahlen und bei Inanspruchnahme ihrer oftmals ohnehin geringen Renten doppelt besteuert und benachteiligt werden“, so Krekels weiter. 

Demnächst wird dazu eine höchstrichterliche Entscheidung des   Bundesfinanzhofs erwartet. Weitere finanzgerichtliche Verfahren sind außerdem anhängig. 

In der gestrigen Debatte im Bundestag wurde mehrfach parteiübergreifend bekräftigt, keine Doppelbesteuerung zu wollen. Der DFK fragt sich daher, worauf die Bundesregierung dann noch wartet. 

Vorläufigkeitsvermerk gefordert

Dabei wäre ein erster Schritt bereits so einfach und das Gesetz bietet die Möglichkeit auch dazu: Unverzüglich muss ein Vorläufigkeitsvermerk in die Steuerbescheide aufgenommen werden, so dass alle betroffenen Personen im Fall einer nachgewiesenen Doppelbesteuerung zumindest ab jetzt einen Ausgleich beanspruchen können.

„Reagiert der Staat erst nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit hätte dies für unsere Bürgerinnen und Bürger und ihr Vertrauen in die Politik und die demokratische Legislative fatale Folgen“, warnt Krekels weiter. 

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