bAV-Reform: Rütteln am Tabu

Die Eckpunkte der geplanten bAV-Reform sorgen für viel Diskussionsstoff – dies gilt besonders für das Modell der Zielrente, also der reinen Beitragszusage ohne Arbeitgeberhaftung.

2018 soll das Gesetz in Kraft treten.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz 2018 in Kraft treten.

Ende September hat die Große Koalition auf die Forderungen nach einer gesetzlichen Weiterentwicklung der Betriebsrente reagiert. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verständigten sich mit Gewerkschaften und Arbeitgebern auf eine Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Dass die Bundesregierung in diesem Bereich noch tätig werden will, hatte sich schon vor Jahresfrist abgezeichnet, als aus dem Bundesarbeitsministerium zu vernehmen war, dass es besonders unter Beschäftigten, die in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten oder die ein geringes Einkommen haben, noch Nachholbedarf bei der Verbreitung der bAV gebe.

Die Eckpunkte der geplanten Reform sorgen bereits für viel Diskussionsstoff. Dies zeigte sich unter anderem auf der diesjährigen DKM in Dortmund, wo Führungskräfte deutscher Versicherer in Hintergrundgesprächen massive Kritik an den Plänen der Großen Koalition übten – dies gilt besonders für das Modell der Zielrente, also der reinen Beitragszusage ohne Arbeitgeberhaftung.

Arbeitnehmer befürworten Beibehaltung der Garantien

Künftig sollen Unternehmen nicht mehr garantieren müssen, dass Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden. Eine reine Zusage über die Höhe der Beiträge soll genügen, allerdings unter der Prämisse, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften tarifvertraglich darauf verständigen – das sogenannte „Sozialpartnermodell“.

Mit dieser Neuregelung rüttelt der Gesetzgeber an einem Tabu, denn bisher ist die bAV in Deutschland eng verknüpft mit einer festen Garantiezusage und der Einstandspflicht des Arbeitgebers. Dies zeigt auch das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), wonach 70 Prozent der befragten Arbeitnehmer die Beibehaltung der Garantien in der bAV befürworten.

Seite zwei: Steigende Komplexität befürchtet

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