EEG-Novelle, KAGB-Umsetzung: Für Anbieter geschlossener Investmentvehikel im Bereich erneuerbare Energien war 2014 kein einfaches Jahr. Dennoch wurden neue Beteiligungsangebote aufgelegt, viele davon außerhalb des Kapitalanlagegesetzbuches.
Über zu wenig neue Vorschriften konnten sich die Initiatoren von Erneuerbare-Energien-Fonds in den letzten Monaten wahrlich nicht beklagen.
Strenge Zulassungsvoraussetzungen
Zum einen gelten für Emissionshäuser strenge Zulassungsvoraussetzungen und umfangreiche Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Anlegern, seit im Juli 2013 das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft getreten ist.
Zum anderen verabschiedete der Bundestag zwölf Monate später die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Reform sieht vor, bestehende Überförderungen bei der Einspeisevergütung abzubauen, Vergütungen abzusenken und Boni zu streichen, um den weiteren Kostenanstieg zu bremsen.
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Die durchschnittliche Vergütung über alle Erneuerbaren-Technologien hinweg beträgt nach dem bisherigen EEG rund 17 Cent/kWh – für Neuanlagen soll sie künftig auf rund zwölf Cent/kWh sinken. Anlagen, die bereits am Netz sind, und Projekte im Ausland sind von der EEG-Novelle nicht betroffen.
Reform als wichtiger Meilenstein
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bezeichnete die Reform als wichtigen Meilenstein für den Neustart der Energiewende: „Wir setzen den Ausbau der Erneuerbaren berechenbar fort und machen sie zugleich marktfähiger. Der neue gesetzliche Rahmen ist erstmals zugeschnitten auf die Rolle der Erneuerbaren als Hauptpfeiler der deutschen Stromversorgung und dominierende Energiequelle der Zukunft.“
Gleichzeitig werde sichergestellt, dass stromintensive Unternehmen in Deutschland wettbewerbsfähig bleiben. „So erhalten wir unsere industrielle Wertschöpfung samt Arbeitsplätzen in Deutschland“, erklärte Gabriel.
Seite zwei: Fondshäuser reagierten verhalten auf EEG-Novelle