Sie berufen sich dabei auf das Auslegungsschreiben der Finanzaufsicht Bafin zum Anwendungsbereich des KAGB aus dem vergangenen Jahr. Demnach kommt das neue Gesetz unter anderem dann nicht zur Anwendung, wenn es sich bei der Fondsgesellschaft um ein „operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors“ handelt.
Die Bafin nennt im Auslegungsschreiben unter anderem folgendes Beispiel: „Bürgerenergieprojekte oder sonstige Unternehmen, die Anlagen im Rahmen eines laufenden Geschäftsbetriebs selbst betreiben, sind als operativ tätige Unternehmen anzusehen.
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Initiatoren setzen auf erneuerbare Energien
Dies gilt auch dann, wenn sich diese Bürgerenergieprojekte oder Unternehmen im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaften bedienen, solange die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb selbst verbleiben.“ Ob ihre Fonds von der Regulierung ausgenommen sind, können Emissionshäuser von der Bafin überprüfen lassen.
Dass viele Initiatoren – unabhängig von der Rechtsform des Fonds – weiter auf erneuerbare Energien setzen, zeigt auch eine Umfrage unter 56 Emissionshäusern mit Rückmeldung von 24 Teilnehmern, die Cash. im August durchführte.
Demnach planen 29,2 Prozent der Befragten Fonds, die in erneuerbare Energien in Deutschland investieren. Sie landeten damit auf dem zweiten Platz hinter inländischen Immobilien (45,8 Prozent). In ausländische Wind,- Solar- und Wasserkraftanlagen wollen zudem 16,7 Prozent investieren. Neue Renewable-Fonds sind also bereits in der Pipeline – allen verschärften Vorschriften zum Trotz. (kb)
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