Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Frankfurt, warnt, dass eine mögliche Finanztransaktionssteuer Fondssparer belasten werde: Die Abgabe schade der Altersvorsorge hierzulande und verzerre den Wettbewerb mit anderen Anlagen.
Deswegen verlangt der BVI, Investmentfonds und deren Anleger nicht in eine Finanztransaktionssteuer (FTT) einzubeziehen. Zwar sollten die Verursacher der Finanzkrise einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Folgeschäden beisteuern, aber deutsche Fonds waren weder Verursacher der Krise noch haben sie staatliche Unterstützung in Anspruch genommen, heißt es vom Verband.
„Die Belastung würde vor allem Unternehmen und Investoren mit Sitz in Deutschland sowie langfristig sparende Bürger treffen, die angesichts der demografischen Entwicklung zur privaten Altersvorsorge angehalten sind“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.
Besonders Mischfonds wie Riester-Produkte oder Wertsicherungsfonds, die häufig ihr Portfolio umschichten, müssen zahlen: „Langfristig agierende Riester-Fondssparer, die für das Alter sparen, würden mit Steuern von bis zu 14.000 Euro belastet“, so Richter (berechnet am Beispiel Uni Global von Union Investment mit 40 Jahren Haltedauer). Darüber hinaus lösten bloße Zu- oder Abflüsse in die Fonds bereits die Steuer aus: „Denn die Fondsmanager müssten beispielsweise für die Liquiditätsbeschaffung schon Transaktionen vornehmen, ohne eine Neuausrichtung des Portfolios zu beabsichtigen.“
Wettbewerbsnachteil für Finanzprodukte
Außerdem befürchtet der Investmentfondsverband einen Wettbewerbsnachteil gegenüber vergleichbaren Produkten. Transaktionen mit Anteilen an Geldmarktfonds oder Immobilienfonds würden besteuert, Spareinlagen und Immobilientransaktionen dagegen nicht, so Richter. Und es drohe eine Mehrfachbelastung, weil sowohl Transaktionen von Wertpapieren innerhalb der Fonds als auch der Kauf oder die Rückgabe von Fondsanteilen betroffen wären. Richter: „Der BVI bezweifelt, dass die FTT die gewünschte Lenkungswirkung entfalten würde sowie riskante und unproduktive Handelsgeschäfte unterbunden werden. Durch die FTT werden lediglich Finanzdienstleistungen für den Endkunden verteuert.“ (mr)
Foto: BVI