Das Kammergericht Berlin hat die Verurteilung von Walter Rasch auf Zahlung von 13.000 Euro Schadenersatz an zwei Anleger des Deutschen Vermögensfonds 1 bestätigt (Aktenzeichen: 17 U 33/06). Der ehemalige Berliner Schulsenator Rasch war Vorstand der DPM Deutsche Portfoliomanagement AG, Braunschweig, die als Gründungsgesellschafterin und Komplementärin des Fonds fungierte.
Nach Angaben der Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Verfahren führte, handelt es sich bei den beiden Beschlüssen um die ersten obergerichtlichen Entscheidungen, in denen Rasch zu Schadensersatz verurteilt wurde (das Kammergericht Berlin entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern). Die Kanzlei führt nach eigenen Angaben ?insgesamt rund 25 Klageverfahren? gegen Rasch.
Hintergrund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte vor zwei Jahren die Abwicklung des Fonds angeordnet, da er nicht über die erforderliche Zulassung für Finanzkommissionsgeschäfte verfüge, woraufhin der Fonds Insolvenz anmelden musste. Die Verfügung wurde nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im März 2006 von der BaFin allerdings wieder ausgesetzt.
Das Kammergericht lässt nun die Frage offen, ob der Prospekt dieses Risiko trotzdem hätte thematisieren müssen. Dies könne?dahingestellt bleiben?. Es begründet die Haftung des Ex-Senators mit einem anderen Prospektfehler: Unzureichende Informationen über die Beteiligung an der neu gegründeten Vertriebsgesellschaft Invictum, in die der Fonds einen wesentlicher Teil seines Vermögens investierte.
?Es wird nicht klar, in welchem hohe Maße der Anlageerfolg des Fonds von der Investition in die Invictum abhing und welche hohen Risiken sich mit dieser Investition verbinden würden?, heißt es in der Beschlussankündigung des Gerichts, die cash-online vorliegt. Daraus geht auch hervor, dass über die Invictum rund sieben Millionen Euro mittelbar an die C.S. Customer Service Center GmbH, ein Unternehmen der mittlerweile insolventen Göttinger Gruppe, fließen sollten.
Pikant: Das Prospektgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche hatte die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit des Prospekts gemäß dem Prüfungsstandard IDW S 4 bestätigt. Deloitte bestätigte gegenüber cash-online auf Anfrage in einer knappen schriftlichen Stellungnahme, den Prospekt beurteilt zu haben, und schreibt weiter: ?Deloitte hat sich insoweit nichts vorzuwerfen.? (gei/sl)