Schließlich war die Branche angetreten, den „grauen“ Markt hinter sich zu lassen und in eine neue Dimension vorzustoßen. Bisher ist eher das Gegenteil der Fall.
Die Gründe sind mittlerweile schwer auszumachen. Die anhaltende Schifffahrtskrise wirkt nach, keine Frage. Sicherlich spielt auch die schwierige Objektbeschaffung eine Rolle, auch wenn dies in Hinblick auf das durchaus zu beobachtende Ausweichen auf Spezialfonds für Profi-Anleger nicht wirklich schlüssig ist (siehe Löwer-Kommentar vom 20. Juni). Das erklärt aber nicht, warum es nun so überhaupt nicht voranzugehen scheint.
Die Regulierung und die Bafin können jedenfalls kaum noch verantwortlich gemacht werden. Zwar ist weiterhin zu hören, dass die Abläufe bei der Behörde häufig lange dauern. Aber die wesentlichen regulatorischen Fragen sind längst geklärt und die Mehrzahl der KVGen hat seit Juli 2013 durchaus einen oder zwei Publikums-AIF auf den Markt gebracht. Es geht also.
Doch selbst wenn ein Jahr für die Regulierungs-Umstellung angesetzt wird, sind ein oder zwei Fonds in diesem Zeitraum extrem dürftig und bei AIF Nummer drei oder mehr sind nur die wenigsten Anbieter angelangt. Auch liegen zwischen den Emissionen nicht selten Monate ohne Produkt, und kaum ein Unternehmen ist mit mehreren Fonds parallel in der Platzierung. Das alles fühlt sich – mit wenigen Ausnahmen – zäh und gequält an. Und das trotz Null-Zinsen und einem enormen Anlagedruck bei den Anlegern.
KVGen nicht ganz unschuldig
Offenbar hat die AIF-Branche es noch immer nicht geschafft, den Vertrieb auf breiter Front zu überzeugen. Dafür mag es diverse Gründe geben: Weiterhin bestehende generelle Vorbehalte, Altlasten oder die lange Laufzeit der Produkte zum Beispiel. Nicht ganz unschuldig an der noch verbreiteten Ablehnung sind jedoch auch die Anbieter selbst. Zu lange haben sie darauf gesetzt, die Regulierung würde es schon richten.
Einige KVGen scheinen noch immer zu glauben, als „weiße“ Anbieter seien sie über jeden Zweifel erhaben. Das spricht schon aus manchem Prospekt, der sich ohne Rücksicht auf den Informationsgehalt allein auf die gesetzlichen Mindestangaben beschränkt, setzt sich in bestimmten vertraglichen Regelungen der Fonds fort und endet in der Kommunikation.
So rückten schon einzelne KVGen gegenüber G.U.B. Analyse die Basisberechnung für ihre gesetzlich vorgeschriebene Rückflussprognose mit dem Argument nicht heraus, dies sei nicht notwendig. Schließlich seien sie nun von der Bafin beaufsichtigt und hätten alles sorgfältig berechnet. Da bräuchten wir uns keine Sorgen zu machen, so sinngemäß die Begründung. Das hatten wir auch nicht, würden aber doch gerne wissen, auf welchen Annahmen die Ausschüttungsprognose basiert.