Drei weitere Unternehmen am BaFin-Pranger

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen ein Unternehmen aus Hamburg Zwangsgelder verhängt und gleiches zwei weiteren börsennotierten Gesellschaften angedroht.

Felix Hufeld, Präsident der BaFin
Felix Hufeld, Präsident der BaFin

In allen drei Fällen geht es um Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro, weil die Unternehmen, die in den drei Mitteilungen auf der Website der BaFin namentlich genannt werden, ihren Finanzberichterstattungspflichten nicht nachgekommen sind. Den Maßnahmen der BaFin lagen jeweils Verstöße gegen die Vorschriften des Paragrafen 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

In den Vorschriften geht es um die rechtzeitige Ankündigung, wann und wo der Jahresabschluss veröffentlicht wird sowie um dessen spätere Veröffentlichung im Unternehmensregister. In den beiden Fällen der bisher lediglich angedrohten Zwangsgelder ordnet die von Felix Hufeld geleitete Behörde zudem die Erfüllung der entsprechenden Vorschriften an.

Dass auch kleinere Verstöße gegen Paragrafen aus den Tiefen des WpHG empfindlich geahndet und unter Nennung der betroffenen Unternehmen – und gegebenfalls auch von natürlichen Personen – auf der Website der Behörde veröffentlicht werden, zählt zu den zuletzt spürbar verschärften Straf- und Bußgeldvorschriften im Finanzmarkt, die auch mit entsprechenden Bekanntmachungen verbunden sind.

Dieser sogenannte „BaFin-Pranger“ kann grundsätzlich alle Unternehmen treffen, die unter der Aufsicht der Behörde stehen und soll über die eigentliche Strafe hinaus auch abschreckend wirken. Ein Erkenntnisgewinn für die Finanzmärkte ist nicht Voraussetzung für die Bekanntmachungen der BaFin. (sl)

Foto: BaFin

 

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