Drei weitere Unternehmen im Visier der BaFin

Zudem teilt die BaFin mit, sie habe Anhaltspunkte dafür, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung „Kinder Gold Konto“ öffentlich anbietet.

Entgegen Paragraf 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht, so die dürre Mitteilung der Behörde. Weshalb genau die Behörde eine Prospektpflicht sieht, ist der Mitteilung nicht zu entnehmen.

Kinder-Gold-Konto weiterhin angepriesen

Nach der Selbstdarstellung auf der Website ist PIM „einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa“. Das Unternehmen hat demnach unter anderem „für unsere Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren ein kostenloses Kinder-Gold-Konto auf den Markt gebracht“, das auf der Website weiterhin angepriesen wird.

Dieses Konto könne jeder für sein Kind, Neffen/Nichte oder Enkelkinder kostenfrei eröffnen. Ab 25 Euro könne monatlich physisches Gold gekauft werden. Nach Einzahlung von 50 Euro erhalte jedes Kind „den schönsten Goldbarren der PIM“. Zudem gebe es jährlich drei Prozent „Bonusgold“ auf die Kaufsumme des Vorjahres. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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