In Folge der Gesetzesänderung passten die Versicherer ihre Bedingungen an und beschränkten ihren Versicherungsschutz auf nicht versicherungspflichtige Flugmodelle, die es praktisch aber nicht mehr gibt. Denn nach der aktuellen LuftVZO ist jetzt jedes noch so kleine Flugmodell versicherungspflichtig. Damit deckt die PHV auch Drohnen nicht mehr ab.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) versuchte mehrfach, den Gesetzgeber zu überzeugen, die alte Regelung wiederherzustellen. Leider ohne Erfolg. Aktuell bereitet die Bundesregierung eine sogenannte Drohnenverordnung vor.
Aufgrund der stark wachsenden Anzahl von Drohnen und der damit verbundenen Gefahren soll insbesondere die private Nutzung stärker reglementiert und eingeschränkt werden. So sind unter anderem eine Kennzeichnungspflicht sowie verschiedene Betriebsverbote vorgesehen.
Keine verbraucherfreundliche Regelung geplant
Eine verbraucherfreundlichere Regelung zur Pflichtversicherung ist aber nicht geplant. Lediglich eine Abgrenzung zum Spielzeug soll enthalten sein, und zwar für „Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Personen unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“. Ob das in der Praxis wirklich hilfreich ist, darf bezweifelt werden.
Insofern wird diese Verordnung nichts an der unbefriedigenden Situation für private Drohnenbesitzer ändern. Die Konsequenz dieser Regelung ist, dass jeder Drohnenbesitzer eine separate (und kostenpflichtige) Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen müsste, die als Einzelvertrag bei einigen wenigen Versicherern oder ansonsten auch über Modellflugvereine und –verbände erhältlich ist.
Kaum Versicherungsschutz
Praktisch bedeutet das, dass sich bislang nur ein Bruchteil der Betroffenen versichert hat und die meisten privaten Drohnen ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fliegen.
Im Schadenfall kann das teuer werden und der Pilot macht sich außerdem strafbar. Einige Privathaftpflicht-Versicherer haben im Sinne des Verbraucherschutzes reagiert und den Versicherungsschutz erweitert.
Somit muss sich jeder Betroffene selbst darum kümmern und sich entweder über einen gesonderten Vertrag, einen Verein oder seine Privathaftpflicht ausreichenden Versicherungsschutz besorgen.
Der Autor Timo Suchert ist Leiter Produktmanagement Sach-, Haftpflicht und Unfallversicherung bei der VHV Allgemeine Versicherung AG.
Foto: Shutterstock
Aktuelle Artikel:
Mifid II: Die sieben wichtigsten Punkte für 34f-ler