Droht der Pflegeversicherung die Zahlungsunfähigkeit?

Geschäftsmann mit Sparschwein und Münzen im Büro
Bildagentur PantherMedia / Lev Dolgachov
Nichts mehr zu holen. Die gesetzliche Pflegeversicherung steht finanziell mit dem Rücken zur Wand.

Die Gesetzliche Pflegeversicherung steht finanziell mit dem Rücken zur Wand, spätestens im Februar 2025 droht die Zahlungsunfähigkeit. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Dass die Gesetzliche Pflegeversicherung finanziell nicht gut dasteht, ist angesichts der vielen Mahnungen und Warnungen etwa von DAK-Chef Andreas Storm, bekannt. Aktuell macht jedoch eine Meldung des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) die Runde, dass die Lage deutlich dramatischer ist, als bekannt.

Wie „RND exklusiv“ berichtet, droht der Pflegeversicherung die Zahlungsunfähigkeit im Februar 2025. Derzeit werden bereits in der Koalition fieberhaft an einer Notoperation gearbeitet. Sollte die nicht gelingen, würde das bedeuten, dass Pflegeheime, Pflegedienste, Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige ab Februar kein Geld mehr erhalten, schreibt RND.


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Für das laufende Jahr 2024 drohe der Pflegeversicherung ein Defizit von 1,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2025 soll es auf 3,5 Milliarden anwachsen. Grund dafür sei, dass die Reform aus 2023 nicht ausreichend finanziert gewesen war und die damalige Beitragsanhebung nicht hoch genug. Hinzu kommt, dass aktuell die Zahl der Pflegebedürftigen schneller steigt, als erwartet. Hinzu kommt, dass die Deckelung der Eigenanteile für Heimbewohner deutlich teuerer wird, als von der Regierung berechnet. So sind etwa die Löhne und Gehälter in den Pflegeeinrichtungen in diesem Jahr deutlich stärker gestiegen.

Laut RND reicht die von den Gesetzlichen Krankenkassen genannte Beitragserhöhung von 0,2 Prozentpunkten in der Pflegeversicherung nicht aus, die Finanzlücke zu stopfen. Die Bundesregierung sieht einen deutlich höheren Bedarf und erwartet eine Anhebung stattdessen 0,25 bis 0,3 Prozentpunkten.

Derzeit gilt in der Pflegeversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 Prozent für Verheiratete unter 23 Jahren sowie Familien mit einem Kind. Für Familien mit zwei Kindern oder mehr gilt ein reduzierter Beitragssatz von 3,15 Prozent. Für kinderlose Paare liegt der Beitragssatz bei vier Prozent für Kinderlose. Der Arbeitgeberanteil ist auf 1,7 Prozent gedeckelt.

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