Droht ein rot-rot-grüner „EU-Finanz-TÜV“?

Die Linke will das EU-weit regeln und den TÜV deshalb bei der EU-Wertpapieraufsicht ESMA ansiedeln. Auch die Anbieter von Sachwertanlagen sollen ihre Prospekte also nicht mehr nach Frankfurt zur Bafin, sondern nach Paris zur ESMA schicken, die dann wohl zur Mega-Behörde aufgeblasen wird – sicherlich mit umfangreichen neuen Regularien. Gruselig.

Selbstverständlich soll die Behörde keine Haftung für ihre Entscheidung übernehmen. „Ungeachtet einer Zulassung durch den Finanz-TÜV bleibt der Antragsteller bzw. Emittent weiterhin im Sinne einer Gefährdungshaftung für sein Produkt verantwortlich (…) und ist gegebenenfalls schadenersatzpflichtig“, so der Antrag. Die „Gefährdungshaftung“ soll ähnlich wie bei Architekten für die Statik eines Hauses bestehen.

Was das in Hinblick auf Anlageangebote bedeuten soll, bleibt offen. Vermutlich schweben der Linken Kapitalanlagen mit hoher Renditeaussicht und einer Garantie des Anbieters vor Verlusten bei gleichzeitig hohem gesellschaftlichem Nutzen vor. Überwacht von einer allwissenden Mega-Behörde in Paris. Doch damit nicht genug: Längerfristig sei “natürlich” ein weltweiter Finanz-TÜV anzustreben, heißt es in dem Antrag. Na toll.

“Kollektive Sicherung der Rechtsverfolgung”

Wie die Linke die Branche drangsalieren will, belegt auch ein weiterer Antrag aus dem Mai, der vergangene Woche im Finanzausschuss des Bundestags behandelt wurde.

Darin fordert die Fraktion noch mehr Kompetenzen für die Finanzaufsicht Bafin, insbesondere zur „kollektiven Sicherung der Rechtsverfolgung“. Dafür soll die Bafin bei einem „eingetretenen oder drohenden Schaden“ Dokumente verlangen und Maßnahmen anordnen können, „die zur Wahrung der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern notwendig sind“.

Die Fraktion fordert außerdem: „Emittenten und andere Verursacher werden unter Androhung von wirksamen Sanktionen gegen die entscheidenden Personen zu einem Vorschlag zur Schadenswiedergutmachung aufgefordert.“ Die Linke will also die Manager persönlich angehen, wobei auch hier offen bleibt, welche Art von Schäden eigentlich gemeint ist. Eine umfangreiche zivilrechtliche Haftung für die Folgen von Pflichtverletzungen gibt es schließlich schon.

Seite 3: Grüne stimmen zu

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Comments
Inline Feedbacks
View all comments