Das Emirat Dubai hat vor wenigen Tagen ein Gesetz erlassen, nach dem es jetzt auch Ausländern möglich ist, sich bei Erwerb von Grund und Boden direkt ins Grundbuch eintragen zu lassen. Nach wie vor können Ausländer allerdings ausschließlich in den explizit ausgewiesenen ?Freehold Zones? oder ?Common Freehold Zones? Immobilien kaufen.
Hintergrund: Bereits im Mai 2002 wurde der Immobilienerwerb durch Ausländer in diesen Zonen ermöglicht. Seitdem war die Eintragung ins Grundbuch allerdings nicht direkt, sondern lediglich über das Eigentümerregister des jeweiligen örtlichen Developers möglich. Dieser Umweg, der zuletzt vor allem Anbietern von Dubai-Fonds häufig als Kritikpunkt entgegengehalten wurde, ist nun aus der Welt.
?Mit der neuen Regelung haben wir volle Rechtssicherheit?, sagt Dr. Peter Fey, Managing Partner der Investcon GmbH, Germering, die aktuell den Dubai Opportunity Fund anbietet, gegenüber cash-online. ?Als Folge werden nach unserer Einschätzung künftig weitere Banken ins Geschäft mit Immobilienfonanzierungen für Ausländer einsteigen. Zudem werden sich die Kreditkonditionen verbessern.?
Investcon informiert ausführlich über die Gesetzesnovelle und ihre Auswirkungen auf der bundesweiten Roadshow des Unternehmens im April (Info: www.dubai-fonds.info/roadshow.htm).