Gibt es feste Zeiten fürs Knallen?
Auch wenn der Lärm manchen Nachbarn auf die Nerven geht: Auf die üblichen Regelungen zur Nachtruhe können sie an Silvester nicht bauen. Denn Feuerwerkskörper der Klasse II, dazu zählen zum Beispiel Raketen, Böller und Römische Lichter, dürfen von Volljährigen in der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr abgefeuert werden. Die genauen Zeiten können jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. Es gibt aber auch Orte, in deren Nähe das Böllern völlig tabu ist. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder Kirchen.
Was, wenn das Feuerwerk verrückt spielt?
Eine Silvesterrakete fliegt durch die geöffnete Tür ins Haus und setzt den teuren Teppich in Brand? Werden Gegenstände im Haus durch Brand beschädigt, springt für gewöhnlich die Hausratversicherung ein – auch für Gegenstände, die sich auf dem Balkon befinden.
Briefkasten gesprengt?
Hat das Haus in der Silvesternacht etwas abbekommen oder brennt gar? Der Verursacher ist häufig nicht zu ermitteln. Hier greift die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Sie würde in der Regel auch einen zerstörten Briefkasten ersetzen, wenn dieser fest an der Hauswand angebracht ist.
Auto in der Schusslinie?
Schäden durch Vandalismus am Auto, wie etwa der zerkratzte Lack oder eine verbeulte Haube, zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherte muss gegebenenfalls mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Wird das Auto durch eine Explosion beschädigt, kann auch eine Teilkaskoversicherung einspringen.
Wer zahlt, wenn’s mich selbst trifft?
Schlimmster Fall: Jemand verletzt sich. Wer sich beim Abfeuern einer Silvesterrakete beispielsweise schwere Verbrennungen an der Hand zuzieht und dauerhaft davon beeinträchtigt ist, kann sich an seine private Unfallversicherung wenden. Sie schützt auch langfristig bei Invalidität, wenn dauerhafte Folgen durch einen Unfall entstehen.
Sechs Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerk:
- Das Silvesterfeuerwerk unbedingt in offiziellen deutschen Verkaufsstellen, zum Beispiel Supermärkten, kaufen
- Feuerwerk auf keinen Fall in geschlossenen Räumen abbrennen: Das ist streng verboten und zudem extrem gefährlich
- Die Flugbahn der Geschosse muss frei sein. Also auf Äste, Balkone oder andere Hindernisse achten
- Raketen, Böller und Co. nur auf ebenen und freien Flächen verwenden
- Sind optische Mängel erkennbar, den Feuerwerkskörper auf keinen Fall abfeuern
- Scheinbare Blindgänger nicht erneut anzünden