DVAG: Gut abgesichert bei Dienstreisen mit dem Auto

Die Versicherungsprofis der DVAG geben jedoch zu bedenken: „Wer zum Beispiel auf dem Rückweg einen Schlenker zu Familie oder Freunden fährt, hat dabei keinen gesetzlichen Schutz, sondern benötigt eine private Unfallversicherung.“

Generell lohne sich eine solche Police, da diese Absicherung nicht nur rund um die Uhr, sondern auch weltweit greife.

Nicht auf gesetzlichen Schutz verlassen

Nach einem langen Arbeitstag noch schnell im Hotelzimmer duschen und dann ab ins Bett? Wer dabei ausrutscht und sich das Bein bricht, ist nicht gesetzlich versichert.

Der Grund: Passiert ein Unfall bei persönlichen oder eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, zählt dieser nicht als Arbeitsunfall. Darunter fallen den Experten zufolge auch Stürze im Hotelzimmer, ein Nickerchen zwischendurch oder gar der Toilettengang zwischen Meetings.

Seite drei: „Private Versicherung gehört ins Gepäck“

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