Ob Haus oder Eigentumswohnung – die eigene Immobilie erfreut sich trotz hoher Immobilienpreise nach wie vor großer Beliebtheit als Altersvorsorge. Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) warnt jedoch vor unerwarteten Kosten bei der Löschung der Grundschuld.
Häufig entstehe der Eindruck, dass bei Finanzprodukten die einkalkulierten Kosten wichtiger seien als die darin enthaltenen Leistungen, der Service, die Beratung oder die Stabilität des Anbieters.
Dies ist der DVAG zufolge die einzige Erklärung für die Einführung von immer neuen Ausweispflichten für Gesamt-, Verwaltungs-, Vertriebs- oder Abschlusskosten durch entsprechende Gesetze und Verordnungen wie jüngst MiFID II und die IDD.
Hohe Abschlusskosten für Immobilien
Interessant sei diesbezüglich der Blick in andere Bereiche, wie beispielsweise den Immobilienerwerb. Es sei bekannt, dass die Abschlusskosten mit Maklergebühr, Notarkosten, Grunderwerbsteuer und amtlichen Eintragungsgebühren für Grundschulden dort bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen können.
Damit weise die Immobilie als Altersvorsorge unter allen Produkten wohl die höchsten Abschlusskosten überhaupt aus. Wissenswert sei jedoch auch, was 15 oder 20 Jahre nach dem Kauf auf Immobilieneigentümer warte.
Dann kann laut DVAG nämlich die Grundschuld nach Rückführung aller Immobiliendarlehen gelöscht werden, was nochmals zu unerwarteten Kosten führt.
Gebühren für Notare und Amtsgericht
Bei einer seinerzeit voll fremdfinanzierten Immobilie mit einer Grundschuld von 500.000 Euro liege die Gebühr für die Beglaubigung durch den eigenen Notar und den der Bank bei jeweils etwa 600 Euro.
Zusätzlich erhebe das zuständige Amtsgericht rund 500 Euro Gebühr für die Löschung der Grundschuld und den damit verbundenen Grundbucheintrag. In der Summe ergebe das 1.700 Euro die für den Vorgang der Löschung einer Grundschuld zu entrichten seien. (bm)
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