Immer mehr Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig – aktuell etwa 31 Millionen. Doch viele Helfer vergessen dabei ihre eigene Absicherung. Die Experten der DVAG raten daher allen Ehrenamtlern, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls aufzustocken. Denn der gesetzliche Schutz ist nicht immer gegeben.
Sportvereine, Kirchengemeinden oder soziale Initiativen – ehrenamtliche Tätigkeiten werden immer beliebter. Mehr als 40 Prozent der Deutschen über 14 Jahre engagieren sich derzeit freiwillig, so das Ergebnis des letzten Freiwilligensurveys des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Doch was passiert bei einem Unfall oder wenn man selbst einen Schaden verursacht?
Helfer sollten ihren eigenen Schutz nicht vergessen – insbesondere, wenn die eigene ehrenamtliche Tätigkeit nicht versichert ist. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) empfehlen deshalb allen Ehrenamtlern, ihren Versicherungsstatus zu überprüfen und gegebenenfalls aufzustocken. Oft ist es sinnvoll, eine private Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wer ist gesetzlich unfallversichert?
So vielfältig ehrenamtliches Engagement sein kann, so unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz geregelt. Nur wer sich unentgeltlich in Rettungsunternehmen oder Wohlfahrtsunternehmen sowie bei Kommunen, im Bildungswesen, bei Kirchen oder in gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten wie etwa das Freiwillige Soziale Jahr engagiert, ist in der Regel automatisch gesetzlich unfallversichert. „Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Ehrenamtler in jedem Fall erkundigen, ob ihre Tätigkeit versichert ist – gesetzlich oder über private Gruppenverträge des Trägers“, mahnen die DVAG-Experten.
Seite zwei: Im privaten Engagement kein gesetzlicher Unfallschutz