„Ein spannendes ‚Experiment'“ nennt Dr. Helge Lach, Vorstandsmitglied des Allfinanzdienstleisters Deutsche Vermögensberatung (DVAG), das Geschäftsmodell des Insurtechs Gonetto. Große Erfolgschancen für das Online-Portal, das Nettotarif-Vergleiche und Vertragsverwaltung gegen Honorar anbietet, sieht er indes nicht.
Gonetto bietet neben dem Vergleich von Nettotarifen auch die Online-Verwaltung bestehender Versicherungsverräge an. Kunden kostet letzteres pro Vertrag und Monat einen Euro.
Im Gegenzug erhalten sie die einkalkulierten Provisionen zurück. „Ein spannendes ‚Experiment‘, das wohl nur unter zwei Bedingungen wirtschaftlich tragfähig sein dürfte“, schreibt Lach auf dem DVAG-Blog.
So müssten seiner Ansicht nach erstens möglichst schnell möglichst viele Verträgen vermittelt werden, um nennenswerte Umsätze zu generieren. Zweitens werde Gonetto seine Dienstleistungen „extrem kostengünstig“ erbringen müssen, was einen sehr hohen Digitalisierungsgrad voraussetze.
Sofern das Insurtech nicht ausschließlich mit reinen Online-Versicherern zusammenarbeiten wolle, könnte das schwierig werden. Laut Lach sind derzeit „bei weitem nicht alle Versicherer“ in der Lage, Vertragsdaten digitalisiert und in einem vorgegebenen Format anzuliefern.
Zusatzkosten durch Schadenfälle und Vertragsänderungen
Das hätte demnach zur Folge, dass kostenintensive Arbeiten für die Eingabe beziehungsweise Anpassung der Vertragsdaten anfallen würden. Auch im Schadenfall und bei Vertragsänderungen seien viele Kunden auf Unterstützung angewiesen, die wiederum Zusatzkosten verursachen würde.
Lach zufolge wolle Gonetto Kunden in so einem Fall an einen auf Honorarbasis arbeitenden Makler verweisen.
„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass vergleichbar ambitionierte Geschäftsmodelle weitestgehend aus den genannten Gründen gescheitert sind“, schreibt das DVAG-Vorstandsmitglied.
Ohne Mitwirkung der Versicherer und ohne Serviceangebot für Kunden könne die Rechnung im verwaltungs- und betreuungsintensiven Versicherungsgeschäft nicht aufgehen.
Es werde sich zeigen, ob Kunden bereit seien, für Service im Schadenfall, bei Vertragsänderung und -kündigung ein gesondertes Stundenhonorar zu bezahlen. (jb)
Foto: DVAG
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