Es wird merklich dunkler und sie flitzen wieder über unsere Straßen: Rehe, Hirsche und Wildschweine kennen keine Verkehrsregeln. Doch wen genau muss ich bei einem Crash informieren? Wer zahlt die Schäden? Und bin ich wohlmöglich verpflichtet, das Tier von der Straße zu beseitigen? Die Experten der DVAG geben Antworten.
Wenn es dämmrig wird, ist in Sachen Wildwechsel die gefährlichste Zeit. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr, die sogar tödlich enden kann – besonders für Motorradfahrer! 2018 wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 268.000 Wildunfälle registriert. Viele Fahrer sind sich noch dazu unsicher: Was muss ich eigentlich tun, wenn’s kracht? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) klären wichtige Fragen rund um den Wildunfall.
Einfach weiterfahren?
Keine gute Idee! Zuallererst sollte der Fahrer die Unfallstelle richtig absichern und ein Warndreieck aufstellen. Danach muss umgehend die Polizei informiert werden, denn es besteht Meldepflicht. Meldet der Fahrer den Wildtierunfall nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit – ein saftiges Bußgeld von 5.000 Euro kann fällig werden. Die Polizei informiert dann auch den zuständigen Förster oder Jäger.
Außerdem: Wer das verletzte Tier einfach zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Folgt eine Anzeige wegen Tierquälerei, drohen hohe Geldstrafen. Wichtig: Das Forstamt oder die Polizei stellt auch die nötigen Unterlagen aus, damit die Versicherung zahlt.
Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall?
„Schäden am Fahrzeug können nur über eine bestehende Teil- oder-Vollkaskoversicherung reguliert werden“, erklären die Versicherungsprofis der DVAG.
Hinweis: Viele Teilkaskoversicherungen zahlen Schäden am Fahrzeug nur dann, wenn es sich beim Zusammenstoß mit dem fahrenden Auto um sogenanntes Haarwild wie etwa Rehe, Wildschweine oder Füchse handelte, Tiere anderer Kategorien wie etwa Raubvögel, Hunde, Katzen oder Kühe hingegen gehören nicht dazu. Und der Unfall muss nachgewiesen werden. Deshalb unbedingt eine Bescheinigung vom Jäger einholen. Aber auch andere Beweisdokumente wie Fotos oder Zeugenaussagen sind sinnvoll, um den Unfallhergang zu belegen.
Ausweichen, um Schlimmeres zu verhindern?
Schäden, die durch Ausweichmanöver entstehen, sind in der Regel keine Wildunfälle. Versicherungsschutz besteht ansonsten nur über eine Vollkaskoversicherung: Sie springt im Allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Soll ich das Tier sicherheitshalber von der Straße ziehen?
Von der Fahrbahn beseitigt werden können bestenfalls nur kleinere, bereits tote Tiere. Dabei das Tier nur mit Handschuhen anfassen – denn besonders bei wilden Tieren besteht eine hohe Infektionsgefahr wie etwa Tollwut. Auch wenn das Tier auf einer Schnellstraße liegt oder dichter Verkehr herrscht, geht die eigene Sicherheit immer vor.
Achtung bei noch lebenden Tieren: Nicht anfassen und Abstand halten. Wildschweine zum Beispiel können sehr gefährlich werden.
Übrigens: Auch das Wild einfach mitzunehmen, ist verboten. Damit macht man sich der Wilderei schuldig. Auch hier können hohe Geldstrafen fällig werden.
Foto: DVAG/Mauritius