DVAG: Wie geht Hauskauf heute?

Feuer, Sturm und Hagel – ist der Keller überflutet oder der Dachstuhl in Flammen, kann es schnell teuer werden. Daher sollte das Eigenheim stets gut geschützt sein.

Eine Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden dieser Art und gehört DVAG zufolge zwingend ins Portfolio eines Hausbesitzers. In manchen Gebieten dürfe auch eine Elementarschadenabdeckung nicht fehlen.

Berater kann für Klarheit sorgen

Gerade bei Überschwemmung und eventuellen Rückstauschäden sei diese Absicherung notwendig. Aber auch der Schutz von Personen sei wichtig.

„Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist zuständig für finanzielle Schadensersatzansprüche Dritter, die im Haus oder auf dem Grundstück einen Unfall erleiden – etwa bei nicht geräumten Gehwegen oder herunterfallenden Dachziegeln.“

Ein persönliches Gespräch mit einem Vermögensberater kann laut DVAG Klarheit schaffen und helfen, für die individuelle Situation die beste Lösung zu finden. (bm)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema DVAG:

DVAG rät zur privaten Pflegevorsorge

DVAG: Ursachen der Marktbereinigung

DVAG: Beratung gewinnt trotz Digitalisierung

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments