Björn Meschkat, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG (DZAG), erwartet, dass der diesjährige Handelsumsatz nicht einmal das schwache Vorjahresniveau erreichen wird und sich dieser Trend fortsetzen wird. Auf die Regulierungsanforderungen sei die DZAG aber vorbereitet.
Kurz vor dem Jahreswechsel betrage der Handelsumsatz aus 2011 am Zweitmarkt der DZAG rund 213 Millionen Euro und damit 45 Millionen Euro unter dem ohnehin mageren Ergebnis aus dem Jahr 2010. Für das kommende Jahr sieht Meschkat nur begrenztes Potenzial für einen Aufschwung und erwartet einen auf Jahresniveau 2010 liegenden Handelsumsatz. „Dabei spielt eine große Rolle, dass viele Zweitmarktemissionshäuser insbesondere im Schifffahrtssegment mangels durchschlagenden Vertriebserfolgen weiterhin wenig Liquidität zur Verfügung haben werden. Die bereits jetzt und auch künftig zu erwartenden zahlreichen Verkaufswünsche der Anleger können somit nicht bedient werden“, so der DZAG-Vorstand.
Positive Auswirkungen erwartet Meschkat dagegen aus der Umsetzung der gesetzlichen Regulierung, insbesondere im Hinblick auf den Anlegerschutz. Gerade im Segment der Schiffsbeteiligungen macht sich die aktuelle Unsicherheit der Anleger besonders deutlich bemerkbar. „Viele Investoren verfallen regelrecht in eine Hysterie, wollen unbedingt aus den Beteiligungen aussteigen. Dadurch verkaufen sie derzeit oftmals unter Wert“, erklärt Meschkat den Grund für die stark sinkenden Handelskurse in diesem Bereich. Zusätzlich habe die Liquidität der Käufer nach dem ersten Quartal stark abgenommen. Deutlich stabiler zeigten sich die Immobilienbeteiligungen: Insbesondere Einkaufcenterfonds hätten dank hoher Erträge und attraktiver Ausschüttungen Kurse von bis zu 550 Prozent erzielt.
Auf die gesetzlichen Vorgaben aus der Regulierung sei die DZAG bereits vorbereitet: Ab 1. Juli 2012 wird der Handel mit geschlossenen Fonds zugunsten des Anlegerschutzes durch den Gesetzgeber reguliert. Bis dahin läuft die Umsetzungsfrist der kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Anschließend dürfen nur noch Makler und Handelshäuser mit einer entsprechenden Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Finanzdienstleistungsinstitut nach Paragraf 32 KWG den Handel mit geschlossenen Fonds betreiben. Diese habe die DZAG bereits Ende November 2011 beantragt. (af)
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