In dem Zusammenhang weist die BaFin nachdrücklich darauf hin, dass im E-Mail-Header, also der Kopfzeile einer Mail, muss unter anderem die Information zum Absender der Nachricht aufgeführt sein muss. In manchen der beschriebenen Fälle wurde der E-Mail-Header poststelle-ffm@bafin.de genutzt. Das Tückische: Hierbei handelt es sich zwar um den korrekten E-Mail-Header der BaFin. Die E-Mail wurde aber nicht von der BaFin verschickt.
E-Mail-Spoofing
Bei dem aufgeführten Betrugsphänomen handelt es sich um das so genannte E-Mail-Spoofing. Dabei erstellen Kriminelle einen gefälschten E-Mail-Header, um dem Empfänger glaubhaft zu machen, dass die Mail von einer anderen Quelle stammt. Sie bezwecken, dass der Adressat der Quelle vertraut und möglichst der in der E-Mail stehenden Aufforderung nachkommt. Häufig wollen Betrüger dadurch unerlaubt an persönliche Daten des Empfängers gelangen, warnt die BaFin
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten äußerst wachsam sein, wenn zum Beispiel im E-Mail-Text eine andere E-Mail-Adresse angegeben ist, auf die sie antworten sollen oder es die Aufforderung gibt, auf einen Link zu klicken, warnt die Finanzaufsicht.
Und empfiehlt allen Verbrauchern auf derartige E-Mail keinesfalls zu reagieren und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel habe, könne sich auch an die BaFin selbst wenden, betont die Aufsicht. Das Verbrauchertelefon sei kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Zudem betont die Finanzaufsicht nochmals: Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher sollten generell äußerst wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren.