An einem sogenannten Typenschild können Käufer dann leicht erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen erfüllt. Dieses Typenschild mit der Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“ befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs.
Dadurch weist der Hersteller nach, dass der E-Scooter die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Fehlt ein solches Typenschild, sollte der Verbraucher, wenn er den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchte, von einem Kauf absehen.
Fahren ohne Plakette ist sträflich
Vor dem Losfahren muss jeder Roller versichert werden. Dazu braucht die Versicherung die Identifikationsnummer auf dem Typenschild.
Erst dann kann die Versicherungsplakette für das Schutzblech mitgenommen werden. Ignorieren ist unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein Bußgeld fällig werden. (dr)