Große Skepsis herrscht bei den Bundesbürgern, wenn es um die Zulassung von E-Scootern geht. Grund dafür ist die Frage danach, wie ein E-Scooter behandelt wird. Ist er vergleichbar zu einem Fahrrad, darf er auf dem Fußweg fahren. Was noch für Verstimmung sorgt.

Bei der geplanten Zulassung von Elektrotretrollern oder E-Scootern für den Straßenverkehr ist die Meinung in Deutschland gespalten:
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitus Civey im Auftrag von TÜV Rheinland vom April 2019 zeigt, dass fast 37 Prozent der Menschen in Deutschland die geplane Zulassung der Elektroroller eher positiv sehen. Negativ bewerten die Regelungen dagegen knapp 43 Prozent, gut 20 Prozent sind in der Frage unentschieden.
Verschiedene Fahrzeugklassen bei E-Scootern
Vorgesehen ist, die E-Roller in zwei Fahrzeugklassen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zuzulassen: Roller mit einer maximalen Geschwindigkeit von 12 Stundenkilometern sowie schnellere Roller bis Tempo 20. Dabei soll zunächst eher wenig geregelt werden.
Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, das Mindestalter für die Fahrer beträgt 12 beziehungsweise bei den schnelleren Scootern 14 Jahre. Für die technische Ausstattung des Rollers beispielsweise mit Lichtanlage, Bremsen und Klingeln gelten ebenfalls klare Vorgaben.
E-Scooter und Fahrräder werden gleichgesetzt
Insgesamt werden die E-Scooter bei der Benutzung voraussichtlich ähnlich wie Fahrräder behandelt: Sie fahren auf dem Radweg und dort, wo keiner vorhanden ist, auf der Straße.