Bundesrat sagt ja zu E-Scootern 
- Das müssen Sie beachten

E-Scooter liegen voll im Trend. Neben den USA haben viele europäische Länder die elektrischen Tretroller bereits zugelassen. Nun zieht Deutschland nach. Am 3. April dieses Jahres hatte das Bundeskabinett die Zulassung von Tretrollern mit Elektromotor beschlossen. Heute folgte der Bundesrat. Arag Rechtsexperte und Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer erklärt, worauf man als Fahrer zu achten hat.

 

Rechtsanwalt und Rechtsexperte der Arag, Tobias Klingelhöfer.

 

Wann werden uns die ersten E-Scooter im Straßenverkehr begegnen?

Klingelhöfer: Das entscheidet nun das Budneskabinett. Nach dessen Bekunden soll es nun aber ganz schnell gehen, so dass die Besitzer der trendigen Roller hoffentlich noch in diesem Sommer loslegen können.

Sind denn von der Verordnung alle handelsüblichen E-Scooter erfasst?

Klingelhöfer: Die betroffenen Tretroller müssen selbstverständlich bestimmte Normen erfüllen. So dürfen die Elektrokleinstfahrzeuge – so heißen die E-Scooter auf Beamten-Deutsch – ein Gewicht von 55 Kilogramm ohne Fahrer nicht überschreiten. Sie dürfen außerdem höchstens 70 cm breit und 200 cm lang sein. Mit Lenk- oder Haltestange dürfen sie bis zu 140 cm in der Höhe messen. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Ist das alles?

Klingelhöfer: Die Fahrzeuge müssen genau wie Fahrräder zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen aufweisen. Außerdem müssen die Steuerelemente für den Elektromotor sofort nach dem Loslassen in ihre Nullstellung zurückspringen. Sonst würde sich der Scooter bei einem ungewollten Absteigen ja selbstständig machen. Die Beleuchtung darf zwar abnehmbar sein, aber seitliche Reflektoren sind genauso Pflicht wie eine gut hörbare Klingel oder Glocke. Keine Hupe!

Wo werden die Dinger überall rumsausen? Gehweg, Radweg oder Fahrbahn?

Klingelhöfer: Alle Roller dürfen nach dem Einspruch vieler Bundesländer nun auf Radwegen und Radfahrstreifen unterwegs sein. Gibt es die nicht, gehören die kleinen Flitzer auf die Fahrbahn. Die ursprüngliche Regelung, E-Scooter, die zwischen sechs und 12 Stundenkilometer schnell sind, auf Gehwegen fahren zu lassen, wurde vom Bundesrat verworfen.

20 km/h sind kein Schneckentempo! Braucht man einen Mofa-Führerschein oder etwas Ähnliches?

Klingelhöfer: Nein, eine spezielle Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Dass schon 12-Jährige mit langsameren Rollern bis 12 Stundenkilometern fahren dürfen, wurde ebenfalls verworfen. Das machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung. Vorgeschrieben ist außerdem eine Haftpflichtversicherung. Die wird hinten am Fahrzeug durch einen Versicherungsaufkleber mit fälschungssicherem Hologramm dokumentiert.

Besteht eine Helmpflicht?

Klingelhöfer: Nein, doch je nachdem wo und mit welchen Geschwindigkeiten man unterwegs ist, sollte man das Tragen eines Kopfschutzes in Betracht ziehen.

Was ist mit Alkohol?

Klingelhöfer: Das ist gar keine gute Idee! Anders als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot. (dr)

Foto: Arag

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