Die ebs Finanzakademie in Oestrich-Winkel bietet als besondere Vertiefung ihres Hauptstudiums Finanzökonomie seit 2001 das Intensivstudium Estate Planning an, das mit dem Titel Estate Planner (ebs) abschließt. Der achte Studiengang Estate Planning beginnt am 30. Mai 2005 im Rheingau.
Das berufsbegleitende Intensivstudium umfasst 18 Präsenztage und besteht aus einer sechstägigen Blockphase und vier Wochenendphasen. Hinzu kommen Zeiten für das Erbringen der Projektarbeit und die Prüfungsleistungen. Klausur und Disputation finden Ende November 2005 statt. Erfolgreiche Absolventen erhalten den Titel Estate Planner (ebs). Im Jahr 2004 haben 160 Teilnehmer dieses Intensivstudium absolviert. Die Studiengebühren für das Intensivstudium Estate Planning inklusive des Materials der Vorbereitungsphase belaufen sich auf 7.500 Euro plus Mehrwertsteuer.
Zielgruppe für das Intensivstudium sind neben Certified Financial Planner, anderen Finanzplanern und Vermögensberatern die steuer-, wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe. Auch für die Weiterbildung als ?Fachanwalt für Erbrecht? wird das Intensivstudium Estate Planning genutzt.
Die fundierten Kenntnisse über die Planung der Vermögensnachfolge, des Vermögenstransfers und der Vermögensgestaltung im privaten sowie im unternehmerischen Bereich im In- und Ausland wird durch ausgewiesene Fachleute auf ihrem jeweiligen Spezialgebiet vermittelt. Die 15 Dozenten sind hauptsächlich Praktiker, die Erkenntnisse und Erfahrungen aus ihrer täglichen Arbeit und ihrer langjährigen Berufserfahrung einbringen.
Die Akademie legt dabei nach eigenen Angaben besonderen Wert auf die Verzahnung mit dem ganzheitlichen Beratungsansatz des Financial Planning. Ziel ist die Ausbildung von Beratern mit vertieften Spezialkenntnissen in zentralen Bereichen des Estate Planning, um als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber, seinen Erben und den weiteren Beratern des Kunden ? Rechtsanwälte, Notare, Steuerberatern ? im Sinne eines ganzheitlichen Vermögensübergang-Managements tätig zu werden. Estate Planner leisten keine Rechtsberatung, können aber nach der neuesten Rechtsprechung durchaus als Testamentvollstrecker fungieren.