Edelmetalle und steuerliche Fragen – das sollten Sie wissen

Geld auf den Tisch legen, Gold und Silber einpacken und wieder gehen – das Edelmetall-Investment ist für immer mehr Anleger eine Alternative zu Sparbuch oder Aktien. Ein wichtiger Grund für die gestiegene Nachfrage nach physischem Edelmetall: die Abwicklung des Investments.

Gastbeitrag von Robert Hartmann, pro aurum

„Die hohe Mehrwertsteuer für Silbermünzen lässt sich völlig legal umschiffen.“

Hier einige Hinweise, die es zu beachten gilt:

Anonymität: keine Aufzeichnungspflicht bei Käufen bis 15.000 Euro

Bis zum Wert von 15.000 Euro ist der Kauf von Gold ohne Identitätsnachweis möglich, Edelmetallkäufe gegen Bargeld können völlig anonym als sogenanntes „Tafelgeschäft“ abgewickelt werden.

Erst bei Käufen über dieser Grenze müssen auf Grundlage des Geldwäschegesetzes die Personalien dokumentiert und der Personalausweis kopiert werden. So können Anleger mit einem starken Bedürfnis nach Diskretion ihre Goldreserven erwerben, ohne dass diese registriert werden.

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Selbstverständlich können Kunden nicht beliebig viele anonyme Käufe unter dem Schwellenwert tätigen. Hier muss jeweils eine angemessene Zeitspanne zwischen den Transaktionen liegen.

Die meisten anderen Anlageformen sind dagegen untrennbar mit dem Namen des Anlegers verbunden, beispielsweise wird der Kauf von Goldaktien über ein Konto und das namentlich zugeordnete Wertpapierdepot abgewickelt.

Einkommenssteuer bei Gewinnen aus dem Verkauf von physischem Gold

Bei der Steuererklärung haben langfristig orientierte Edelmetallbesitzer leichtes Spiel – wenn sie ihre Schätze länger als ein Jahr besitzen, sind die Wertzuwächse grundsätzlich von der Abgeltungssteuer und anderen Abschlägen befreit. Denn Gold und Silber in Form von Münzen oder Barren werden steuerlich als physische Wertgegenstände behandelt – ähnlich wie ein teures Schmuckstück oder ein seltener Wein.

Seite zwei: Abgeltungssteuer bei Goldminenaktien

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