Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach der Durchsuchung von Geschäftsräumen des Hamburger Emissionshauses EECH AG gegen den Vorstandsvorsitzenden Tarik Ersin Yoleri Haftbefehl wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrug beantragt.
Weil der zuständige Haftrichter aber in dem Fall keine Fluchtgefahr erkennen konnte, wurde der Antrag abgelehnt, bestätigte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde entsprechende Informationen von cash-online.
Konkret geht es um den Vorwurf, dass Anlegergelder für zwei von der Tochtergesellschaft EECH Energy Consult Holding AG herausgegebenen Anleihen zweckentfremdet verwendet worden sind.
Bei dem Beteiligungsangebot ?Euro Anleihe Solar? soll das Unternehmen mehr als 46 Millionen Euro an Anlegergeld eingesammelt, aber nur 3,3 Millionen für Sonnenenergie-Projekte ausgegeben haben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Bei der Anleihe ?Windkraft Frankreich“ sollen von rund 15 Millionen Euro an Anlegergeld nur 2,2 Millionen in entsprechende Projekte geflossen sein, so das Blatt weiter.
Wie die Münchener Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mitteilt, die nach eigenen Angaben mehr als 350 Anleger der EECH vertritt, könnten diese die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen aus der so genannten ?Solaranleihe“ sowie der Anleihe ?Windkraft Frankreich“ verlangen.
Am 08.10.2007 seien die ersten 16 Urteile verkündet worden, in denen die EECH AG jeweils zur vollständigen Rückzahlung der Nennbeträge an ihre Anleger verurteilt wurde. „Uns ist seit längerem bekannt, dass die EECH die über die Anleihen eingesammelten Anlegergelder in die Sanierung branchenfremder Unternehmen und den Kauf von Kunstgegenständen investiert und haben das auch schon in mehreren laufenden Prozessen unter Beweis gestellt – mit Erfolg. Es wurde Zeit, dass sich neben den ordentlichen Gerichten auch die Staatsanwaltschaft mit den EECH-Verantwortlichen beschäftigt?, sagt Matthias Gröpper, Rechtsanwalt bei der Hamburger Sozietät B|G|K|S Rechtsanwälte.
Eine Anfrage von cash-online an die EECH AG, sich zu den erhobenen Vorwürfe zu äußern, blieb bislang unbeantwortet. (af)