Zu den Marktverzerrungen innerhalb der Bereiche Solar- und Windenergie käme noch hinzu, dass andere Energieträger wie Biomasse oder Wasserkraft von den Ausschreibungsverfahren ausgenommen wären. Es ist zu befürchten, dass eine Beschränkung des Ausschreibungsvolumens (derzeit geht das BMWi von anfänglich 2.900 MW im ersten Jahr aus) zu Verschiebungen zwischen den verschiedenen Energieformen führen könnte.
Bis 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Doch statt die erneuerbaren Energien weiter konsequent auszubauen, um dieses Zwischenziel zu erreichen, könnte die Energiewende durch die gegenseitige Konkurrenz der Energieträger ins Stocken geraten. Das dürfte weder im Interesse der Anbieter noch des Gesetzgebers sein.
Einsparungen eher gering
Schauen wir uns noch den volkswirtschaftlichen Nutzen an. Insgesamt bedeutet die Einführung des Ausschreibungsverfahrens höhere Kosten für die Marktteilnehmer. Gleichzeitig ist der zu erzielende Effizienzgewinn für den Staat unsicher. Denn die Vergütung nach dem bisherigen EEG-Förderungsverfahren ist bereits auf rund neun Cent/Kilowattstunde (KWh) gefallen.
Die ersten Pilotausschreibungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen im Jahr 2015 haben gezeigt, dass die Einsparungen bei der Förderung eher gering ausfallen. Es ist zu befürchten, dass die Kostenersparnis für Staat und Verbraucher nicht die Summe der Mehrkosten auf Anbieter- und Investorenseite kompensiert.
In der jüngsten Runde der Pilotausschreibungen wurde ein mengengewichteter Preis von 7,4 Cent/KWh erzielt. 21 Projekte mit einer Nennleistung von 128 MW erhielten den Zuschlag. Unter der Annahme, dass in Deutschland pro Kilowattpeak-Nennleistung etwa 900 KWh Strom im Jahr produziert werden können, ergäbe sich bei einer Preisdifferenz von 1,6 Cent/KWh eine Einsparung für den Staat in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro. Doch von den 108 abgegebenen Geboten kamen gerade einmal 21 Projekte zum Zuge. Das bedeutet: 87 Anbieter haben zunächst Projekte mit einer Nennleistung von insgesamt 412 MW umsonst kalkuliert, geplant und andere Vorleistungen erbracht.
Ungeplante Kostenerhöhungen
Die Gefahr ist groß, dass etliche der erfolgreichen Anbieter aufgrund verschiedener Faktoren die abgegebenen Gebote nicht halten können. Einige können möglicherweise die geforderten Zweitsicherheiten nicht stellen, andere werden mit ungeplanten Kostenerhöhungen zwischen Zuschlag und Projektumsetzung zu kämpfen haben und wieder andere werden aus strategischen Gründen zuzahlen. Im Ergebnis würde entweder das Ausbauziel durch die Ausschreibung nicht erreicht oder es rücken teurere Anbieter nach und der tatsächlich erzielte und auch umgesetzte Auktionspreis steigt.
Bereits ab einem Preis von acht Cent/KWh läge die Ersparnis nur noch bei rund 500.000 Euro. Die verlorenen Planungskosten sind nicht bekannt. Aber 500.000 Euro auf 87 Anbieter verteilt entsprechen rund 5.750 Euro, die jeder Anbieter für die Ausschreibung hätte investieren dürfen, damit der volkswirtschaftliche Nutzen ausgeglichen ist.
Abseits von den Risiken und Unklarheiten der Ausschreibungsverfahren existiert ein großer und sehr lebendiger Markt mit Bestandsanlagen, die keine Fertigstellungs- oder Förderungsrisiken, dafür aber nachgewiesene Erträge aufweisen, denn in Deutschland sind bereits ca. 40 Gigawatt an Fotovoltaik-Anlagen installiert worden. Neitzel & Cie. hat sich seit 2008 auf diesen attraktiven Markt der bestehenden Anlagen fokussiert und sieht sich angesichts der Unwägbarkeiten der kommenden Ausschreibungsverfahren in dieser Strategie bestätigt.
Alexander Klein ist Prokurist bei Neitzel & Cie.
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Foto: Neitzel & Cie.