In der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause hat die Bundesregierung die Reform des EEG durchgepeitscht. Das Nachsehen haben auch Privatanleger. Der Löwer-Kommentar
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfährt mit der Reform eine grundlegende Änderung: Statt fest kalkulierbarer Vergütungssätze für bis zu 20 Jahre sind künftig Ausschreibungsverfahren für die Förderung vorgesehen.
Dabei wird ein bestimmtes jährliches Zubauvolumen ausgeschrieben, zum Beispiel für Windkraft an Land zunächst 2.800 Megawatt (MW) pro Jahr. Zu jährlich vier Terminen á 700 MW können die Entwickler ihre Projekte einreichen und die gewünschte Förderhöhe beantragen.
Die günstigsten erhalten den Zuschlag, bis das Kontingent ausgeschöpft ist. Die anderen gehen leer aus. Das soll die Kosten der Förderung auf das Notwendigste beschränken, klingt auf den ersten Blick also nicht unvernünftig.
Kräftiger Gegenwind
Doch schon im Vorfeld hagelte es Kritik, nicht nur von den Grünen oder dem Bundesverband Erneuerbare Energien. Auch aus der Beteiligungsbranche kam kräftiger Gegenwind (siehe Cash. 7/2016). Aber es bleibt dabei: Trotz einiger Nachbesserungen erhöht die EEG-Reform die Risiken von Erneuerbare-Energien-Beteiligungen.
So müssen die Projektentwickler vor der Ausschreibung unter anderem ein geeignetes Grundstück identifizieren, sich dieses sichern, es entsprechend beplanen, ein Windgutachten einholen, sich eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besorgen und eine Sicherheit stellen. Das ist ein ziemlicher Aufwand für ein Vorhaben, dessen Umsetzung in den Sternen steht. Hinzu kommt das Warten auf den nächsten Ausschreibungstermin und die Entscheidung der Behörde.
Wird der Zuschlag versagt, müssen die Entwickler die Kosten in den Wind schreiben. Vor allem für viele kleinere Unternehmen wird das ein Risiko sein, das sie kaum stemmen können. Sie werden wohl verstärkt versuchen, sich über Blind Pools entsprechendes Kapital zu besorgen – mit höchst ungewissem Ausgang für die Anleger.