Die Vertriebsplattform eFonds24.de hat in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei ein Konzept zur Umsetzung des Anlegerschutzverbesserungs-gesetzes und der neuen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen erarbeitet. ?Während sich die Branche insgesamt bisher abwartend verhält, informiert eFonds24 jetzt ihre 3.000 Vertriebspartnerüber die Inhalte, Auswirkungen und Umsetzung der anstehenden Neuregelungen?, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.
Lothar Stenzel, Geschäftsführer für Vertrieb bei eFonds24, betont: ?Wir geben unseren Vertriebspartnern bereits heute Klarheit und Sicherheit. Alle Partner erhalten umgehend eine angepasste Vertriebsvereinbarung sowie umfassende Informationen zum professionellen Umgang mit den Neuerungen.?
Zur sicheren und komfortablen Umsetzung der Neuregelungen erhalten Vertriebspartner von eFonds24 ferner neue Funktionen. So werden ab 1. Juli alle Fonds dahingehend gekennzeichnet, ob sie mit Blick auf die BaFin-Prüfung bereits für den Vertrieb freigegeben werden können oder zunächst nur zu Informationszwecken zur Verfügung stehen.
Um ein unerlaubtes Angebot von Verkaufsprospekten ohne BaFin-Gestattung auszuschließen, können sich über letztere Fonds ab 1. Juli nur noch vertraglich angebundene Partner auf der Plattform informieren.
Ein weiteres Symbol zeigt an, ob sich die Provision eines Fonds zuzüglich oder inklusive Umsatzsteuer versteht. Ferner bietet die Plattform dem Vertriebspartner einen Zusatzvertrag an, falls die Vermittlung im Rahmen eines von eFonds24 und ihren Beratern entwickelten Vollmachtskonzepts umsatzsteuerfrei erfolgen kann.
Hintergrund: Zum 1. Juli 2005 ergeben sich erhebliche Veränderungen für die Emission und Vermittlung geschlossener Fonds. So führt das Anlegerschutzverbesserungsgesetz im Rahmen einer Änderung des Verkaufsprospektgesetzes eine Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen – insbesondere geschlossene Fonds – ein. Das Verkaufsprospektgesetz schreibt die Gestattung der Veröffentlichung der Prospekte durch die BaFin vor.
Die Vermögens-Verkaufsprospektverordnung gibt den Emissionshäusern verbindliche Prospektinhalte vor. Das BMFSchreiben vom 13. Dezember 2004 erklärt darüber hinaus die mehrstufige Vermittlung grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig.