„Ein wesentliches Ziel des neuen Fonds ist die Erwirtschaftung von planbaren und schwankungsarmen Erträgen, um für die Anleger in allen Marktphasen eine langfristig robuste Wertentwicklung und eine stets kontinuierliche Rendite zu erzielen“, so Fondsberater Christian Exner.
Die Initiatoren setzen dabei auf zinstragende Papiere, im Wesentlichen Anleihen von Unternehmen mit etablierten Geschäftsmodellen und erprobten Leistungskennzahlen. Das „Plus“ im Fondsnamen steht für die Möglichkeit, Aktien bis zu einem maximalen Anteil von 49 Prozent beizumischen, um beispielsweise auch in künftig möglichen Niedrigzinsphasen ausreichend hohe Erträge erwirtschaften zu können. Der Fokus liegt dabei immer auf etablierten Unternehmen, in aller Regel sogenannten „Blue Chips“, die sich durch wiederkehrend ansehnliche Erträge und angemessen hohe Dividenden auszeichnen.
Ertragskraft und Resilienz im Fokus
Eine hohe Ertragskraft sowie eine ausgeprägte Resilienz der Unternehmen stehen laut Eichkatz AM im Vordergrund. Ebenso wichtig sei die Belastbarkeit von Zahlungsströmen, um die Sicherheit des eingesetzten Kapitals zu gewährleisten. Sowohl bei den Unternehmensanleihen als auch bei den Dividendenaktien kommen für das Fondsmanagement ausschließlich in Euro denominierte Emittenten in Betracht, um unnötige Währungsrisiken auszuschließen. Zudem wird auf den Einsatz von Derivaten bewusst und vollständig verzichtet. Aus diesen Sicherheitsüberlegungen heraus erkläre sich der vergleichsweise hohe Anteil an Emittenten im Investment-Grade-Bereich sowie die Länder- und Industrieallokation, so Eichkatz Asset Managers.
„Mit der Strategie des Eichkatz Rentenfonds Plus streben wir stets an, die optimale und aktuell am Rentenmarkt erzielbare Rendite unter einem möglichst konservativen Blickwinkel zu realisieren“, erklärt dazu Christian Exner, Geschäftsführer von Eichkatz Asset Managers. „Aufgrund dieser Zielsetzung arbeiten wir in Abstimmung mit unserer Erwartung an die künftige Zinsentwicklung mit einem überschaubaren und reduzierten Zinsänderungsrisiko und konzentrieren uns auf liquide Kernmärkte in Europa und USA.“ Ähnliches gelte auch für die Aktienauswahl, bei der man sich ausschließlich auf etablierte und gut aufgestellte Unternehmen konzentriert. „In aller Regel sind das liquide handelbare Standardwerte mit einer Marktkapitalisierung von mindestens einer Milliarde Euro“, so Christian Exner.
VAG-konform und stiftungsgeeignet
„Die zielgruppenindividuelle Geeignetheit unserer Produkte ist uns besonders wichtig. Bei der Kapitalanlage haben Anlegergruppen wie Stiftungen und VAG-Anleger neben Reportingvorgaben auch besondere gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Eichkatz Rentenfonds Plus wurde neben Privatanlegern speziell für die Anforderungen dieser Kundengruppen entwickelt und verfügt über einen Geeignetheitsbericht, welcher die zielgruppenindividuelle Eignung bestätigt“, ergänzt Steffen Blaudszun, Geschäftsführer von Eichkatz Asset Managers.
Zwei Anteilsklassen
Es wird sowohl eine ausschüttende als auch eine thesaurierende Anteilsklasse zur Verfügung stehen. Abhängig von der marktüblichen Verzinsung wird dabei eine Ausschüttungsrendite von vier Prozent angestrebt. Zusätzlich fließen ESG-Überlegungen systematisch in die Anlageentscheidungen mit ein. Insgesamt ist der Fonds damit als Artikel-8-Fonds entsprechend der Offenlegungsverordnung klassifiziert.
Schwerpunkt Anleihen
In der aktuellen Zinslandschaft wird sich das Portfolio auf circa 80 Prozent Unternehmensanleihen und 20 Prozent Aktien verteilen, kann aber entsprechend der jeweiligen Marktentwicklung angepasst werden. Über die aktuelle Aufstellung des Portfolios können sich interessierte Anleger über die regelmäßig veröffentlichten Fact-Sheets zum Eichkatz Rentenfonds Plus informieren.
Die wesentlichen Kennzahlen zum Eichkatz Rentenfonds Plus im Überblick:
Fondsname: Eichkatz Rentenfonds Plus
ISIN: DE000A3DDXJ3 / DE000A3EHNL9
Erstausgabe: 04.03.2024
Domizil: Deutschland
Fondswährung: EUR
Anteilsklassen: ausschüttend / thesaurierend
Depotbank: UBS Europe SE
Laufende Kosten p.a.: 1,91%
Offenlegungsverordnung (SFDR): Artikel 8