Die geplante Reform der Grundsteuer sorgt nun auch bei Besitzern von Schlössern, Burgen und anderen Baudenkmälern für Aufregung. Die Eigentümer fürchten, dass sie durch die Neuregelung deutlich mehr Geld zahlen müssen.
Deshalb haben sie sich mit einem Brief an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gewandt, über den am Freitag zuerst die „Wirtschaftswoche“ berichtete. Die Besitzer der rund 750 000 privaten Baudenkmäler, darunter viele Adelige, fordern, dass der bisherige Denkmalabschlag beibehalten wird. Der Gesetzentwurf sieht dagegen vor, die Steuerermäßigungen ersatzlos zu streichen.
Länder können Grundsteuer teilweise selbst ausgestalten
Finanzstaatssekretär Rolf Bösinger erklärte auf Nachfrage des FDP-Abgeordneten Markus Herbrand, es seien keine verwaltungsaufwändigen Ermäßigungen vorgesehen. Es stehe den Ländern aber frei, Eigentümer von Baudenkmälern zu entlasten.
Denn im Entwurf ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, die den Ländern eigene Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer gestattet. Herbrand kritisierte:
„Durch die Streichung wird unser kulturelles Erbe gefährdet. Dass nun der Schwarze Peter für mögliche Steuernachlässe den Ländern zugeschoben wird, zeigt deutlich, welchen Stellenwert die Bundesregierung Denkmälern beimisst.“
Deadline: 31.12.2019
Der Bundestag befasst sich ab September mit der Reform, bis Jahresende muss sie beschlossen sein. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer – auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Für die Kommunen ist sie zugleich eine der wichtigsten Einnahmequellen.(dpa/AFX)
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