Eilanträge abgewiesen: EZB darf Anleihekäufe fortsetzen

Die EZB kann die milliardenschweren Staatsanleihekäufe zunächst fortsetzen, das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Darüber, ob das Ankaufprogramm grundsätzlich zulässig ist, wird der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Blick auf die Zentrale der Europäischen Zentralbank in Frankfurt.
Blick auf die Zentrale der Europäischen Zentralbank in Frankfurt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) kann ihren umstrittenen Anti-Krisenkurs vorläufig fortsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Karlsruher Gericht wies laut Mitteilung Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer ab, mit denen die milliardenschweren Staatsanleihekäufe untersagt werden sollten,.

Die EZB-Kritiker wollten verhindern, dass der Anti-Krisenkurs fortgeführt wird, solange über die Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist. (Az.: 2 BvR 1651/15).

Das Bundesverfassungsgericht sollte die deutsche Beteiligung an den Anleihekäufen untersagen. Die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB, entsprechend viele Papiere kauft sie.

Eilanträge unzulässig

Eine einstweilige Anordnung hätte die Hauptsacheentscheidung vorweg genommen, begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung. Die Anträge seien unzulässig. Das Gericht hatte im Juli zentrale Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Auf der Grundlage des Luxemburger Urteils soll dann in Karlsruhe über die Klagen verhandelt werden.

Nach Auffassung der Karlsruher Richter sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten eingreifen. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

Der EuGH wird den Angaben zufolge mit Vorrang entscheiden, ein beschleunigtes Verfahren hätten die Luxemburger aber abgelehnt. Möglicherweise wird das Urteil also erst gesprochen, wenn die vor allem in Deutschland umstrittenen Käufe bereits beendet sind. In diesem Fall könnte Karlsruhe die Spielräume der EZB aber für die Zukunft beschränken.

EZB wird Anleihekäufe 2018 wahrscheinlich reduzieren

Die Notenbank erwirbt zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil – derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.

Inzwischen wächst die Wirtschaft im Euroraum wieder robust. Die Zeiten von Inflationsraten nahe Null sind vorerst vorbei. Beobachter halten es daher für wahrscheinlich, dass die EZB die Wertpapierkäufe 2018 schrittweise zurückfährt, um sie ganz auslaufen zu lassen.

Konkrete Hinweise könnte die Notenbank nach der Sitzung des EZB-Rates am Donnerstag kommender Woche (26. Oktober) geben. „Wahrscheinlich wird der Großteil der Entscheidungen im Oktober getroffen“, hatte EZB-Präsident Draghi Anfang September gesagt. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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