Seit drei Jahren ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft. Trotz ihres hehren Zieles, die Daten der Bürgerinnen und Bürger in der EU besser vor Missbrauch zu schützen, wurde sie schon vor ihrer Einführung von vielen Unternehmen mit großem Misstrauen beäugt, ist doch die Umsetzung der darin enthaltenen Regelungen mit viel Aufwand verbunden.
In einer Studie, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im vergangenen Jahr vorgelegt hat, ist sogar von Nachteilen im internationalen Wettbewerb die Rede. Demnach hat rund ein Drittel der Unternehmen in Deutschland Wettbewerbsnachteile durch die DSGVO. Vor allem im Konkurrenzkampf mit internationalen Firmen, die sich außerhalb der EU nicht an die DSGVO halten müssen, sei das spürbar, heißt es in der Studie, für die 862 Unternehmen befragt wurden. Besonders Industriedienstleister haben demnach mit der DSGVO zu kämpfen: 37 Prozent von ihnen fühlen sich nach eigenen Angaben benachteiligt. Firmen aus dem Handwerk scheinen weniger Probleme mit dem Gesetz zu haben, hier berichten nur 29 Prozent von Nachteilen.
Die Unternehmen kritisieren in der Studie vor allem den hohen Aufwand, der nötig sei, um die Verordnung umzusetzen und einzuhalten. Außerdem enthalte sie zum Teil strengere Regelungen als das Bundesdatenschutzgesetz. Bemerkbar mache sich das beispielsweise im Marketing: Für personalisierte Onlinewerbung müssten die Unternehmen in der Regel erst die Einwilligung der Kunden einholen. Ein weiterer Nachteil seien die potenziell drakonischen Strafen, die bei vielen Unternehmen zu Rechtsunsicherheit führten. Immerhin: Fünf Prozent der Unternehmen sehen auch Vorteile in der DSGVO.
Um das Risiko einer Online-Abmahnung zu minimieren, bieten Assekuranzen wie die Signal Iduna mittlerweile passenden Versicherungsschutz an. Ende 2018 hatte der Versicherer eine sogenannte „Zielgruppen-Reise“ durch den lokalen Einzelhandel gestartet. Das Ziel: In zahlreichen Gesprächen Einblicke in die Branche zu bekommen und sich einen Überblick über die „Schmerzpunkte“ der Einzelhändler zu verschaffen. „Wir wollten herausfinden, welche Themen die Händler wirklich beschäftigen und vor welchen Herausforderungen sie täglich stehen – um genau dafür Lösungen zu entwickeln“, sagt Stephan Rathsack, Marktmanager Komposit der Signal Iduna.
Die Gespräche führten unter anderem zu der Erkenntnis, dass für alle Einzelhändler mit Internetpräsenz, insbesondere einem eigenen Online-Shop, das Abmahnrisiko eine erhebliche Bedrohung darstellt, weshalb die Signal Iduna einen Abmahnschutz entwickelt hat. Er soll vor den finanziellen Folgen einer Abmahnung im Zusammenhang mit der Internetpräsenz zu Produkten des Unternehmens schützen und besteht aus einer präventiven Prüfung. Dabei wird der Internetauftritt auf mögliche Schwächen hin abgeklopft. Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO gebe es professionell agierende „Abmahner“, so Rathsack: „Abmahnvereine, Verbände und spezialisierte Kanzleien, die rechtliche Fehler auf gewerblichen Onlinepräsenzen aufspüren und den Verantwortlichen anschließend kostenträchtige Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zuschicken. Aktuellen Umfragen zufolge halten dies zwei von drei Onlinehändlern für eine relevante Bedrohung. Rund jeder vierte war im Durchschnitt der letzten drei Jahre selbst betroffen.“
Dies sei kein Wunder: „Die DSGVO, Wettbewerbs- und Urheberrecht usw. enthalten zahlreiche und vielfältige Regelungen“, so Rathsack. Schnell könne mal ein Satz in die Produktbeschreibung geraten, der juristisch abmahnfähig ist, die Datenschutzerklärung enthalte eine Lücke oder eine Wort- oder Bildmarke werde unabsichtlich verletzt. „Von der Vielzahl der Anforderungen fühlen sich viele Händler überfordert – und vermeiden einen eigenen Online-Shop oder halten ihn klein, um möglichst kein großes Risiko einzugehen.“ Was letztlich auch nicht im Interesse der Kunden sein kann.