Ein Gamechanger? Lindner treibt Reform der privaten Altersvorsorge voran

Christian Lindner
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Christian Lindner (FDP)

Finanzminister Christian Lindner (FDP) treibt seine Pläne zur Stärkung der privaten Altersvorsorge voran. Die Reform im Überblick.

Sein Ministerium legte einen Entwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vor, deren Kern ein neues Depot ist. Es solle attraktiver werden, privat für das Alter vorzusorgen, hieß es vom Ministerium. Geförderte private Altersvorsorgeprodukte sollten „chancenreicher, flexibler und transparenter“ ausgestaltet werden. Lindner hatte bereits von einem „Gamechanger“ gesprochen.

Aus dem Ministerium hieß es, angesichts des demografischen Wandels sei es überfällig, die Altersvorsorge auf eine breitere Grundlage zu stellen. Zum Ende des Jahres 2022 existierten rund 15,9 Millionen Riester-Verträge in Deutschland, deren Zahl sei aber rückläufig. Es sei vielfach sinnvoll, einen Teil des Gehalts monatlich zu sparen und so die gesetzliche Rente durch eine private Vorsorge zu ergänzen.


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Mit einem sogenannten Altersvorsorgedepot ohne Garantie soll es laut Ministerium künftig eine neue „renditestarke und kostengünstige“ Vorsorgemöglichkeit mit mehr Ertragschancen geben. Sicherheitsorientierte Verbraucherinnen und Verbraucher könnten weiterhin ein Garantieprodukt wählen.

Das Ministerium beschreibt das Altersvorsorgedepot als einen Vertrag, den Menschen mit einem Anbieter eines Altersvorsorgeprodukts abschließen. Das Geld, das auf das Vertragskonto eingezahlt werde, werde vom Anbieter zur Ertragsgewinnung angelegt und vom Staat gefördert.

Die bisher starre Grundzulage in Höhe von 175 Euro soll abgeschafft werden. Stattdessen ist für jeden eingezahlten Euro 20 Cent Grundzulage geplant, bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro – dieser soll ab 2030 auf bis zu 3.500 Euro steigen. Die Grundzulage könne also bis zu 600 Euro betragen. Wer mehr vorsorge, erhalte eine höhere Förderung.

Kinderzulage

Für jedes Kind wird jeder gesparte Euro mit 25 Cent Zulage gefördert, so das Ministerium. Die bisher starre Kinderzulage in Höhe von 300 Euro bei Zahlung eines Mindesteigenbeitrages werde abgeschafft. Das solle das Fördersystem vereinfachen und Sparanreize setzen. Die Förderung von Altersvorsorgenden mit Kindern könne künftig bis zu 300 Euro pro Kind bei einem Eigenbetrag von 1.200 Euro betragen.

Für jedes Kind soll sich die Zulage um weitere 25 Cent pro gespartem Euro erhöhen. Maximal sollen 300 Euro pro Kind gezahlt werden. Die Förderung solle man ab einer Einzahlung von 120 Euro pro Jahr erhalten, also 10 Euro pro Monat.

Bonus für bestimmte Gruppen

Für Menschen mit geringem Einkommen und für junge Menschen sollen eine Bonuszulage beziehungsweise ein Berufseinsteigerbonus ausgezahlt werden. Altersvorsorgende mit einem maßgebenden Einkommen bis zu 26.250 Euro sollen als Unterstützung zusätzlich eine jährliche Bonuszulage von 175 Euro bekommen. Berufseinsteigende, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen zusätzlich bis zu drei Jahre den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.

Beiträge und Grund- und Kinderzulagen sollen als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.

Reform ab 2026

Wesentlichen Teile der Reform sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Dann könnten die neuen Verträge abgeschlossen und bespart werden. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses arbeite das Ministerium daran, dass auch Selbstständige, für die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht bestehe, zur neuen Förderung berechtigt seien. (dpa-AFX)

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