In immer mehr Städten gilt ein Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen, sofern diese Häuser in sogenannten Milieuschutzgebieten liegen. Die Argumente, die Politiker dafür angeben, sind abwegig.
Gastbeitrag von Jacopo Mingazzini, Vorstand der Accentro Real Estate AG
In Städten wie Hamburg oder München dürfen Mehrfamilienhäuser schon seit Längerem nur unter bestimmten Bedingungen in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Auch der Berliner Senat hat in diesem Jahr eine Verordnung beschlossen, nach der die Begründung von Wohn- oder Teileigentum in Berliner Erhaltungsgebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird.
Strenge Regeln
Eine Umwandlung soll nur noch dann erlaubt sein, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an Mieter zu verkaufen, die vorher schon in der betroffenen Wohnung gewohnt haben. Der Berliner Senat rechnet damit, wie es hieß, dass zu den bestehenden Erhaltungsgebieten mit mehr als 100.000 Wohnungen weitere hinzukämen.
Zur Begründung für das Verbot wurde angeführt, Mieter sollten dadurch geschützt werden. Aber wovor? Angeblich, so hieß es von den Befürwortern, sei erwiesen, dass die neuen Eigentümer nach der Aufteilung die Miete stärker erhöhen würden als die vorherigen Besitzer. Zudem bestünde ein hohes Risiko, dass die neuen Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen.
Heuschrecken im Wohnungsmarkt
Beide Argumente sind offensichtlich abwegig. Vor einer Privatisierung gehören die Bestände häufig professionellen Vermietern. Nicht selten sind die Wohnungsgesellschaften börsennotiert und deren Anteilseigner sind in 95 Prozent der Fälle ausländische Investoren. Von Politikern werden diese gerne als „Heuschrecken“ diffamiert. Nun scheint die Politik jedoch ihr Herz genau für diese Heuschrecken entdeckt zu haben. Diese sind als Vermieter offenbar bei der Politik beliebter als der kleine Laienvermieter, der sich eine Wohnung zur Altersvorsorge kauft.
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Denn es wird ja unterstellt, dass es für den Mieter besser sei, ein professioneller Immobilieninvestor sei Eigentümer als der Kleinanleger, dem die Wohnung nach erfolgter Aufteilung gehört. Dass Kleinanleger angeblich die Mieten stärker erhöhten als die Profis, ist offenkundig abwegig. Bestätigt wurde dies durch eine von Empirica im Auftrag des Verbandes „Haus & Grund“ durchgeführte Befragung von Kleinvermietern.
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